Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-89 „Kiessee Süd“ wird mit folgenden Zielsetzungen eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB):

-      Ausweisung von befristeten Baurechten für die Nutzungen ‘Bodengewinnung, -lagerung, -verarbeitung und –vertrieb‘ bis zum 31.12.2022,

-      Ausweisung von Baurechten für die Nutzungen Wassersport, Freizeit- und Naherholung ab dem 01.01.2023.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0-89 „Kiessee Süd“ kann der Anlage 1 der Vorlage entnommen werden.

Im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-89 „Kiessee Süd“ wird die Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB). Der geplante Geltungsbereich der 60. Änderung des Flächennutzungsplans kann der Anlage 2 der Vorlage entnommen werden.

 


Die beauftragte Planerin Frau Schepelmann von der Planungsgruppe Lärchenberg erläuterte ausführlich die Inhalte und den derzeitigen Stand der Planungen. Durch Planfeststellungsbeschluss sei die Abbaugenehmigung der Fa. Lehmann zwischenzeitlich bis zum 31.12.2022 verlängert worden, so dass der zweite, die Nachnutzung regelnde Teil des Bebauungsplanes erst nach Ablauf dieser Zeit „greife“.

 

Im Rahmen der nachfolgenden Diskussion beantragte Herr Fleischmann als Änderungsantrag zur Vorlage, die Stadt zu beauftragen, einen nicht für den Bodenabbau genutzten Teil des Sees zu pachten, um diesen kurzfristig für eine wasserbezogene Naherholung zur Verfügung zu stellen.

Herr Rheinhardt sprach sich im Namen seiner Fraktion gegen diesen Antrag aus, da die Frage der Verkehrssicherung nicht geklärt sei.

Herr Schrader schloss sich Herrn Rheinhardt an und machte deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Sicherung des Betriebs Lehmann Vorrang habe. Zudem stehe der von Herrn Fleischmann gestellte Antrag nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Dr. Kaever stellte ebenfalls fest, dass dieser Antrag nicht im Zusammenhang mit der beratenen Vorlage stehe und ließ über diesen abstimmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten bei einer Ja-Stimme, sieben Nein- Stimmen und bei einer Enthaltung gegen den von Herrn Fleischmann gestellten Antrag.