Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Fleischmann bat um Auskunft, an welcher Stelle im HHPL die Kosten für die neu zu erschließenden Bebauungsplangebiete aufgeführt seien. Frau Herbst wies darauf hin, dass dies Ansätze des Tiefbaubereiches seien und sie daher keine Auskunft geben könne.

(Antwort der Fachabteilung, Abt. 66 hierzu: Für das Baugebiet „An den Hecken“ sind die zu berücksichtigenden Haushaltsmittel zu entnehmen  bei D. Einzeldarstellungen von Investitionen 5410001305 Straßenbau und 538001303 Kanalbau).

 

Herr Lahmann erläuterte die für die Gebäudewirtschaft maßgeblichen Haushaltsansätze.

Auf die Nachfrage von Herrn Köneke zu den eingestellten Sanierungskosten für das Altgebäude der GPGS erklärte Herr Lahmann, dass das Gebäude aller Voraussicht nach für weitere fünf Jahre gesichert werden müsse. Bei den betreffenden Maßnahmen handele es sich jedoch nur um zwingend notwendiges „Flickwerk“ und nicht um konkrete Maßnahmen.

 

Hinsichtlich der für die Sanierung der Flügel der Sorgenser Mühle eingestellten Kosten in Höhe von 60.000 € bat Herr Rheinhardt um Überprüfung, ob den Belangen des Denkmalschutzes auch dann Genüge getan sei, wenn die Flügel festgestellt würden, so dass eine Reparatur nicht zwingend erforderlich sei.

 

Im Anschluss erläuterte Herr Frerichs die maßgeblichen Haushaltsansätze der Umweltschutzabteilung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau nahmen den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis und sahen die Vorlage 2016 0001 als beraten an.