Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt wird festgelegt, dass dem Jugendhilfeausschuss für die Dauer der Wahlperiode 10 stimmberechtigte Mitglieder angehören.

 

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses wie folgt fest:

 

Stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Abs. 3 a der Satzung für das Jugendamt

 

 

Mitglied

stellv. Mitglied

benannt durch Fraktion/Gruppe

1

Christiane Gersemann

Katrin Perkun

SPD/Grüne/WGS

2

Detlef Knauer

Sinja Münzberg-Jesche

SPD/Grüne/WGS

3

Birgit Meinig

Dr. Volkhard Kaever

SPD/Grüne/WGS

4

Rüdiger Nijenhof

Andreas Meyer

CDU/FDP

5

Gurbet Birgin

Mirco Zschoch

CDU/FDP

6

Christiane Wichmann

Jens Braun

AFD

 

Beratende Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt (Grundmandatare)

 

 

Mitglied

stellv. Mitglied

benannt durch

Fraktion/Gruppe

3

Christine Gross

Michael Fleischmann

Die Linke

 

Beratende Mitglieder gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt

 

Leiter des Jugendamtes

Jens Niemann

Stadtjugendpfleger

Bernd Witte

Ev. Kirche

Doris Lehrke-Ringelmann

Kath. Kirche

Martin Karras

Richter(in)

Klaus von Tiling

Lehrkraft

 

In der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

Erzieher(in)

 

Vertreter(in) der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher

 

Vertreter(in) Kinderschutzbund

Andrea Bruns

Sozialarbeiter(in)

 

 

 

 


Herr Hinz schlug vor, für die Besetzung der beratenden Mitglieder „In der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ sowie „Vertreter(in) der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ im Ausschuss zu überlegen, ob nicht andere moderne Bezeichnungen gewählt werden sollten.