Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Für die Dauer der 18. Wahlperiode wird die Zahl der Beigeordneten
um zwei auf acht erhöht.
Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Für die Dauer der 18. Wahlperiode wird die Zahl der Beigeordneten
um zwei auf acht erhöht.