Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Die Funktion der / des stellv. Ratsvorsitzenden
übernehmen die / der 1. stellv. BürgermeisterIn, die / der 2. stellv.
BürgermeisterIn, die / der 3. Stellv. BürgermeisterIn in der gleichen
Reihenfolge.