Herr Baxmann nahm die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung aller anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren vor. Dazu verwies er auf die mit der Vorlage 2016 0007 zugestellten Texte der § 40 – 43 und 60 NKomVG und auf die Ratsvorschrift über die Annahme von unentgeltlichen Leistungen.