Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Dem Antrag der ev.-luth. Kindertagesstätte Pusteblume auf Einrichtung einer zweiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien wird zugestimmt.


Frau Raue erläutert die Vorlage.

 

Frau Gersemann erkundigt sich danach, ob es einen Trend in Richtung fester Schließzeiten gebe.

 

Frau Raue ergänzt, dass die ev.-luth. Kita Pusteblume als einzige Einrichtung freier Träger noch keine festen Schließzeiten gehabt habe. Ggfs. bestehe auch in den städtischen Einrichtungen das Erfordernis, Schließzeiten einzuführen. Gemeinsam mit den städtischen Einrichtungsleitungen werden derzeit Gespräche über die zukünftige Vertretungssituation geführt.

 

Frau Altmann gibt zu bedenken, dass in der Elternschaft für die sog. „Desinfektionstage“ volles Verständnis vorliege. Eine generelle Einführung fester Schließzeiten müsse zunächst erörtert werden. Wünschenswert seien Abstimmungen mit den übrigen Einrichtungen, damit Notfallgruppen sinnvoll gebildet werden könnten.

 

Herr Hunze bittet darum, dass Planungen in dieser Richtung frühzeitig in der Elternschaft bekanntgegeben werden, da diese ihre Urlaubsplanung danach zu richten hätten.

 

Frau Birgin erkundigt sich nach den Erfahrungen anderer Kommunen.

 

Frau Raue erläutert, dass es in den Umlandkommunen teilweise bereits feste Schließzeiten gebe. Mit dem Angebot von Notplätzen sei die Regelung auch für Burgdorf umsetzbar.

 

Frau Meinig hält Schließzeiten auch aus pädagogischen Gründen für sehr sinnvoll. Bedingt durch Urlaubsansprüche und Krankheitstage habe manche Einrichtung schon auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen müssen, um den Personalmangel aufzufangen. Zudem sei es auch für die Kinder selbst sinnvoll, mal eine Pause von der Einrichtung zu haben.

 

Frau Kuchenbecker-Rose ergänzt, dass in der sich anschließenden Schulzeit von den Eltern eine Spanne von 10 Wochen Ferienzeit zu überbrücken sei.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Frau Meinig ist aufgrund ihres Mitwirkungsverbotes in dieser Angelegenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Mit einer Enthaltung ergeht einstimmig folgender