Ein Einwohner berichtet, dass er vor einiger Zeit eine Immobilie in Burgdorf erworben hat. Er stellt der Verwaltung mehrere Fragen wie folgt:

  1. Was unternimmt die Verwaltung gegen das Geschäftesterben?
  2. Warum gibt es im Stadtgebiet noch die Sackabfuhr und nicht ausschließlich Tonnen?
  3. Gibt es eine Ausschreibung zur Müllentsorgung oder führt diese grundsätzlich aha durch?
  4. Es gibt einen Lärmaktionsplan von 2008-2013. Wie ist der entstanden? Hat eine Bürgerbeteiligung stattgefunden? Gibt es auch einen Lärmaktionsplan für die Jahre 2014-2018? Wie wird mit dem Fluglärm und dem Eisenbahnverkehr umgegangen?

 

Es erfolgt die Bitte, dass der Einwohner seine Fragen schriftlich in der Verwaltung einreicht. Darauf antwortet er, dass er dies im August bereits getan hat, aber auf eine Antwort noch wartet.

 

Frau Heller antwortet zu Frage 2, dass die Grundstückseigentümer zwischen Sack- und Tonnenabfuhr wählen können. Lediglich bei beim Grundstücksneuerwerb ist die Tonnenabfuhr vorgeschrieben. Zur Frage 3 teilt sie mit, dass die Region für die Ausschreibung zuständig ist.

 

Herr Herbst erläutert, dass es sich um eine Vielzahl von Fragen handelt. Um diese zu beantworten, müssen verschiedene Abteilungen einbezogen werden, was etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Herr Herbst sichert zu, dass er sich nach dem Sachstand erkundigt. Eine schriftliche Antwort wird dem Einwohner zu gegebener Zeit übersandt.