Sitzung: 20.10.2016 Ausschuss für Umwelt und Verkehr
1.
Herr von Oettingen
weist auf den Neubau in der Mozartstraße hin. Die Ausfahrt der Tiefgarage
mündet in die Mozartstraße und es bestehen Ängste, dass die Autos dort zu
schnell in die Mozartstraße einbiegen und Radfahrer dabei übersehen. Er
erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht dem Eigentümer aufzugeben, dort eine
Haltelinie an der Ausfahrt aufzubringen.
Nachrichtlich
über Protokoll:
Ergänzend
zu Haltgeboten, die durch Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!), Lichtzeichenanlagen
oder Schranken gegeben werden, wird durch die Haltelinie angeordnet, wo ein
Fahrzeug halten muss. Somit ist die Installierung einer Haltelinie an einer
Grundstücksausfahrt nicht angezeigt.
Wer
aus einem Grundstück auf die Straße einfahren möchte, hat sich dabei so zu
verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen (§ 10 StVO).
Insofern
ergibt sich keine Handlungsmöglichkeit für die Installierung einer Haltelinie.
2.
Herr von Oettingen
erkundigt sich, ob Fahrbahnmarkierungen nachgemalt werden, wenn sie verblassen.
Insbesondere geht es ihm um die Friederikenstraße. Herr Herbst antwortet, dass dies in dem Fall so gewünscht wird, da
die Breiten für eine solche Markierung lt. StVO nicht ausreichend sind.
3.
Frau Heller
teilt mit, dass in der Schmiedestraße eine Fahrbahnverschmutzung vorliegt. Die
Spur zieht sich durch mehrere Straßen.
Nachrichtlich
über Protokoll:
Bei
den genannten Fahrbahnverschmutzungen handelt es sich um Verunreinigungen mit
Farbe (Verursacher unbekannt), die bereits dem Bauhof gemeldet wurden. Mit
vertretbarem Aufwand (Abreiben mit Sand, Hochdruckreinigung) war eine Reinigung
leider nicht möglich. Von weiteren Maßnahmen zur Beseitigung (z. B. Einsetzung
von Chemie) wurde Abstand genommen.
4.
Herr Peters
merkt an, dass die Termine im Online-Kalender, die man sich in den eigenen
Kalender herunterladen kann, mit den richtigen Uhrzeiten eingetragen werden
sollten. Ihm ist aufgefallen, dass als Sitzungsbeginn 18 Uhr eingetragen wurde,
obwohl die Sitzung schon 17 Uhr beginnt. Er bittet darum, dass darauf geachtet
wird.
Nachrichtlich
über Protokoll:
Die
Anregung wurde an die Hauptabteilung weitergeleitet.