1. Herr von Oettingen weist auf den Neubau in der Mozartstraße hin. Die Ausfahrt der Tiefgarage mündet in die Mozartstraße und es bestehen Ängste, dass die Autos dort zu schnell in die Mozartstraße einbiegen und Radfahrer dabei übersehen. Er erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht dem Eigentümer aufzugeben, dort eine Haltelinie an der Ausfahrt aufzubringen.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Ergänzend zu Haltgeboten, die durch Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!), Lichtzeichenanlagen oder Schranken gegeben werden, wird durch die Haltelinie angeordnet, wo ein Fahrzeug halten muss. Somit ist die Installierung einer Haltelinie an einer Grundstücksausfahrt nicht angezeigt.

 

Wer aus einem Grundstück auf die Straße einfahren möchte, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen (§ 10 StVO).

 

Insofern ergibt sich keine Handlungsmöglichkeit für die Installierung einer Haltelinie.

 

 

2. Herr von Oettingen erkundigt sich, ob Fahrbahnmarkierungen nachgemalt werden, wenn sie verblassen. Insbesondere geht es ihm um die Friederikenstraße. Herr Herbst antwortet, dass dies in dem Fall so gewünscht wird, da die Breiten für eine solche Markierung lt. StVO nicht ausreichend sind.

 

 

3. Frau Heller teilt mit, dass in der Schmiedestraße eine Fahrbahnverschmutzung vorliegt. Die Spur zieht sich durch mehrere Straßen.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Bei den genannten Fahrbahnverschmutzungen handelt es sich um Verunreinigungen mit Farbe (Verursacher unbekannt), die bereits dem Bauhof gemeldet wurden. Mit vertretbarem Aufwand (Abreiben mit Sand, Hochdruckreinigung) war eine Reinigung leider nicht möglich. Von weiteren Maßnahmen zur Beseitigung (z. B. Einsetzung von Chemie) wurde Abstand genommen.

 

 

4. Herr Peters merkt an, dass die Termine im Online-Kalender, die man sich in den eigenen Kalender herunterladen kann, mit den richtigen Uhrzeiten eingetragen werden sollten. Ihm ist aufgefallen, dass als Sitzungsbeginn 18 Uhr eingetragen wurde, obwohl die Sitzung schon 17 Uhr beginnt. Er bittet darum, dass darauf geachtet wird.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Die Anregung wurde an die Hauptabteilung weitergeleitet.