Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.


Bei 6 Jastimmen und 3 Enthaltungen fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden