Nachtrag: 15.09.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 525.000,00 € sowie den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 605.000,00 € im Deckungskreis 0081 /0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu.


Herr Pilgrim erkundigte sich, ob nicht im Beschlussvorschlag auch die Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dargestellt werden müsste.

 

Dieses wurde von Herrn Hammermeister verneint. Es reiche aus, wenn diese in der Vorlage angegeben werde.

 

Herr Kugel wies darauf hin, dass die Entwicklung im Bereich der Jugendhilfeleistungen nicht vorhersehbar sei. Je nach Entwicklung der Fallzahlen könne der Haushaltsansatz erheblich überschritten werden und dadurch zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen führen. Die Refinanzierung erfolge dann zeitversetzt im Folgejahr.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen fasste folgenden einstimmigen