Sitzung: 11.08.2016 Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Ein Einwohner aus Ehlershausen möchte Anmerkungen zu der Zufahrtssituation in Ehlershausen machen. Er weist darauf hin, dass die Seitenräume in den Straßen meist höher liegen, als die Fahrbahn. So kann das Wasser vor Ort meist nicht versickern. Bei starken Niederschlägen fließt das Regenwasser wie in einem Flussbett zum Tiefpunkt in der Straße. Das Grundstück Alte Heerstraße 7 ist zum Beispiel ein solcher Tiefpunkt. Hier steht das Regenwasser oft tagelang. Dort sollte man zusätzlich einen Sickerschacht setzen.
Frau Frommelt antwortet, dass solche Problemfälle gerne bei der Tiefbauabteilung gemeldet werden können. Man kann dann vor Ort prüfen, wie der Missstand beseitigt werden kann.
Nachrichtlich über Protokoll:
Der Eigentümer von dem Grundstück Alte
Heerstraße 7 wurde kontaktiert. Dieser hat bisher noch keine Probleme vor
seinem Grundstück feststellen können.
Weiterhin
bemängelt der Einwohner, dass seines
Erachtens eine Zufahrtsgenehmigung in seinem Fall nicht erforderlich gewesen
wäre. Eine solche Zufahrt hätte man im Rahmen der Baugenehmigung prüfen müssen.
Frau
Frommelt antwortet, dass die
Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück Gemeinbrauch ist und keiner Genehmigung
bedarf. Die Ausgestaltung der Zufahrt ist der Genehmigungstatbestand und diese
Genehmigung wird von der Stadt Burgdorf erteilt. Die Zufahrtsgestaltung obliegt
der Stadt, da hier in den Straßenkörper eingegriffen wird. Somit wird die
Genehmigung erteilt, um den Ausbau vorgeben zu können.
Des Weiteren erklärt der Einwohner, dass er seiner Ansicht nach einen behindertengerechten
Ausbau der Zufahrt mit Fugenpflaster hergestellt hat.
Frau
Frommelt antwortet, dass in
seinem Fall eine Genehmigung vorgelegen hat und davon abweichend gebaut wurde.
Ein behindertengerechter Ausbau mit vollfugigem Pflaster ist für einen Zugang in
der Breite von 1,50 m zulässig. Wenn, wie in diesem Fall geschildert, keine
Verbindung von diesem Zugang zur Garage vorhandenen ist, sollte im Vorfeld,
genauso wie in allen anderen Fragen zum Ausbau, der Kontakt zur Verwaltung im
Vorfeld gesucht werden. Es wäre durchaus möglich eine genehmigungskonforme Lösung
für diesen Fall zu finden.
Ein Einwohner erkundigt sich nach dem Termin für die Einwohnversammlung zur Verkehrssituation in der Marktstraße. Frau Frommelt antwortet, dass der Termin noch nicht festgelegt ist. Die Versammlung ist jedoch für den Herbst 2016 geplant. Der Termin wird dann bekannt gegeben.