Ein Einwohner aus Ehlershausen möchte Anmerkungen zu der Zufahrtssituation in Ehlershausen machen. Er weist darauf hin, dass die Seitenräume in den Straßen meist höher liegen, als die Fahrbahn. So kann das Wasser vor Ort meist nicht versickern. Bei starken Niederschlägen fließt das Regenwasser wie in einem Flussbett zum Tiefpunkt in der Straße. Das Grundstück Alte Heerstraße 7 ist zum Beispiel ein solcher Tiefpunkt. Hier steht das Regenwasser oft tagelang. Dort sollte man zusätzlich einen Sickerschacht setzen.

Frau Frommelt antwortet, dass solche Problemfälle gerne bei der Tiefbauabteilung gemeldet werden können. Man kann dann vor Ort prüfen, wie der Missstand beseitigt werden kann.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Der Eigentümer von dem Grundstück Alte Heerstraße 7 wurde kontaktiert. Dieser hat bisher noch keine Probleme vor seinem Grundstück feststellen können.

 

 

Weiterhin bemängelt der Einwohner, dass seines Erachtens eine Zufahrtsgenehmigung in seinem Fall nicht erforderlich gewesen wäre. Eine solche Zufahrt hätte man im Rahmen der Baugenehmigung prüfen müssen. Frau Frommelt antwortet, dass die Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück Gemeinbrauch ist und keiner Genehmigung bedarf. Die Ausgestaltung der Zufahrt ist der Genehmigungstatbestand und diese Genehmigung wird von der Stadt Burgdorf erteilt. Die Zufahrtsgestaltung obliegt der Stadt, da hier in den Straßenkörper eingegriffen wird. Somit wird die Genehmigung erteilt, um den Ausbau vorgeben zu können.

 

Des Weiteren erklärt der Einwohner, dass er seiner Ansicht nach einen behindertengerechten Ausbau der Zufahrt mit Fugenpflaster hergestellt hat.

 

Frau Frommelt antwortet, dass in seinem Fall eine Genehmigung vorgelegen hat und davon abweichend gebaut wurde. Ein behindertengerechter Ausbau mit vollfugigem Pflaster ist für einen Zugang in der Breite von 1,50 m zulässig. Wenn, wie in diesem Fall geschildert, keine Verbindung von diesem Zugang zur Garage vorhandenen ist, sollte im Vorfeld, genauso wie in allen anderen Fragen zum Ausbau, der Kontakt zur Verwaltung im Vorfeld gesucht werden. Es wäre durchaus möglich eine genehmigungskonforme Lösung für diesen Fall zu finden.

 

 

Ein Einwohner erkundigt sich nach dem Termin für die Einwohnversammlung zur Verkehrssituation in der Marktstraße. Frau Frommelt antwortet, dass der Termin noch nicht festgelegt ist. Die Versammlung ist jedoch für den Herbst 2016 geplant. Der Termin wird dann bekannt gegeben.