Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Wilhelmstraße (Gemarkung Burgdorf, Flur 19, Flurstücke 7/13, 7/22, 7/32, 94/3) wird gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet.

 

Dem Beschlussvorschlag wird mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.


Herr Bublitz erinnert an den von der SPD-Fraktion gestellten Antrag in Bezug auf die Wilhelmstraße. Die nun vorgelegte Beschlussvorlage ist die Folge daraus, dass die Wilhelmstraße für Autos befahrbar werden soll.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Peters, lässt über die Vorlage 2016 1153 wie folgt abstimmen: