Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Vorlage 2016 1115 sowie der Originalniederschrift als Anlage     beigefügte

 

3. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

 

wird beschlossen.


Herr Philipps erläuterte, dass ab 2010 die Vergnügungssteuern nach dem Einspielergebnis veranschlagt werden. In 2015 wurden Vergnügungssteuern von knapp 400.000,00 € vereinnahmt. Ein Steuersatz von 15% werde derzeit von den Gerichten akzeptiert.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen