Herr Lukanz stellte den Entwurf für den Penny-Markt am neuen Standort nahe der Bundesstraße 3 vor. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Kasprick erklärte auf Nachfrage, zukünftig mit 85 % Kundenanteil aus Ehlershausen und weiteren 15 % Kunden über die B 3 zu rechnen.

 

Die Mitglieder des Ortsrates und anwesende Zuhörer waren sich einig, dass durch die Verlagerung des Standortes jenseits der Bahnlinie ein großer Teil der bisherigen Kundschaft zukünftig den Markt nicht mehr anfahren werde. Die Wartezeiten vor geschlossener Schranke bei An- und Abfahrt führten bereits jetzt zu langen Staus und würden sich durch den Neubau des Penny-Marktes und die bevorstehende Verdoppelung des Güterverkehrs der Bahn noch erhöhen.

Herr Bruns erklärte, er sehe hinsichtlich der Erreichbarkeit des Marktes kaum Schwierigkeiten und betrachtete die Ehlershäuser Einwohner nach wie vor als Hauptzielgruppe.

Diese Aussage wurde mit schallendem Gelächter kommentiert.

 

 

Einwohnerfragestunde (eingeschoben)

 

1.       Ein Einwohner erklärte, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Standort-Verlagerung habe Penny selbst zu verantworten. Im Hinblick auf den sich verdoppelnden Güterverkehr sei aber für Ehlershausen wohl langfristig eine verkehrsentlastende Unterführung erforderlich, die durch den Neubau des Marktes an dieser Stelle dann nicht mehr möglich sei. Er appellierte an die Verantwortlichen, die Planung noch einmal zu überdenken und ggf. eine Drehung / Versetzung des Komplexes in Erwägung zu ziehen.

 

2.       Ein Einwohner fragte, wie der Anlieferverkehr vorgesehen sei und ob die bebaute Fläche sich zum bisherigen Markt vergrößere. Herr Lukanz erklärte, der Anlieferkehr erfolge wie bisher über die B3 und die Ramlinger Straße zu einer Rampe an der Rückseite des Gebäudes. Der Markt werde bei gleichbleibendem Sortiment um ca. 200 m² vergrößert.

 

Frau Behncke erklärte, dass die Stadt Burgdorf wegen des positiven Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hinsichtlich des Bauvorbescheids keine Möglichkeit habe, den Bau zu verhindern und eine Baugenehmigung erteilen müsse.