Herr Dr. Jung als Vertreter der Region erläuterte das neu aufgestellte Raumordnungsprogramm für den Bereich der Stadt Burgdorf und nahm besonderen Bezug auf die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen.

In der nachfolgenden hierzu kontroversen Diskussion äußerten die Ausschussmitglieder ihr Unverständnis über die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes im Bereich Ehlershausen sowie die Unbeweglichkeit der Region im Hinblick auf die Ausweisung eines Vorranggebietes im Landschaftsschutzgebiet „Otzer Bruch“.

Angesichts des Ergebnisses, dass in Burgdorf nur zwei Flächen ausgewiesen würden, erschien es Frau Behncke fraglich, ob damit der Windenergie in Burgdorf substanziell Raum geboten werde.

Herr Schrader vertrat die Auffassung, dass man den Bürgern nur sehr schwer erklären könne, wie der Ratsbeschluss vom 08.10.2015 in dem hier vorgestellten Entwurf umgesetzt bzw. was aus diesen Beschlüssen geworden sei.

Herr Baxmann bekräftigte die von der Stadt erhobenen Einwendungen gegenüber der Planung und erklärte, dass man diese noch einmal mit Nachdruck vortragen werde. Er betonte, dass man die von der Region gesetzten Rahmenbedingungen letztlich wohl oder übel akzeptieren müsse.

Herrn Fleischmann kritisierte, dass die Kriterien nicht nachvollziehbar und „löchrig“ seien, da auch keine Rücksicht auf das Problem des Infraschalls genommen worden sei.

Herr Jung verwies darauf, dass die konkreten Anlagen im Rahmen des jeweils erforderlichen BImSchG- Verfahrens differenziert sowohl auf diese Problematik als auch auf Fragen des Naturschutzes geprüft würden.

Um 19.30 Uhr unterbrach Herr Hunze die Sitzung und eröffnete eine weitere zusätzliche Eiinwohnerfragestunde.