Ein Anwohner der neu zu errichtenden Flüchtlingsunterkunft an der FTZ stellte fest, dass die Schaffung von Großunterkünften nicht optimal für die Eingliederung der Flüchtlinge sei. Wenn die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für diese Unterkunft von einer möglichen späteren Nachnutzung zu Wohnzwecken spreche, frage er sich, ob man  zwangsweise davon ausgehen müsse, dass dies das Wohnen von Flüchtlingen zum Inhalt habe.

Herr Fischer antwortete hierauf, dass die Verwaltung beabsichtige, die Flüchtlinge möglichst schnell dezentral unterzubringen. Die Schaffung eines dauerhaften Wohnens für Flüchtlinge an dieser Stelle sei daher nicht die Intention der Planung. Wohnen im Sinne der Planung könne auch anderes, dauerhaftes Wohnen zum Ziel haben. Aus diesem Grund werde eine Verkehrszählung durchgeführt.

Herr Baxmann ergänzte, dass aufgrund der Grundstückslage wahrscheinlich eher eine gewerbliche Nutzung zu erwarten sei.

 

Herr Hunze schloss die Einwohnerfragestunde um 19.50 Uhr.