Die Mitglieder des Bauausschusses fassten
einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr
Burgdorf“ zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-08 „Ortsfeuerwehr
Burgdorf“ wird mit folgenden Zielsetzungen eingeleitet (Aufstellungsbeschluss
nach § 2 BauGB):
- Bauplanungsrechtliche Sicherung der ‘Flüchtlingsunterkunft
östlich FTZ‘,
- Ermöglichung einer alternativen –
voraussichtlich gewerblichen - Nutzung, der Fläche für die Flüchtlingsunterkunft,
- Festsetzung einer Erschließungsstraße
nördlich von THW und FTZ,
- Einrichtung einer Fußwegverbindung zwischen
Flüchtlingsunterkunft und Sorgenser Grundweg,
- Ausweisung einer Erweiterungsfläche für die
FTZ.
Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung kann der Anlage 2 der Vorlage
entnommen werden.
Im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des
Bebauungsplans 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ wird die 59. Änderung des
Flächennutzungsplans aufgestellt (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).
Frau Herbst erläuterte die Vorlage.
Sie sagte zu, die Anregung von Herrn Schulz, eine Anbindung an den vorhandenen Wanderweg zu schaffen, an die für die Planung der Außenanlagen zuständige Tiefbauabteilung weiter zu leiten.