Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-08 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ wird mit folgenden Zielsetzungen eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB):

-      Bauplanungsrechtliche Sicherung der ‘Flüchtlingsunterkunft östlich FTZ‘,

-      Ermöglichung einer alternativen – voraussichtlich gewerblichen - Nutzung, der Fläche für die Flüchtlingsunterkunft,

-      Festsetzung einer Erschließungsstraße nördlich von THW und FTZ,

-      Einrichtung einer Fußwegverbindung zwischen Flüchtlingsunterkunft und Sorgenser Grundweg,

-      Ausweisung einer Erweiterungsfläche für die FTZ.

Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung kann der Anlage 2 der Vorlage entnommen werden.

Im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ wird die 59. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).

 


Frau Herbst erläuterte die Vorlage.

Sie sagte zu, die Anregung von Herrn Schulz, eine Anbindung an den vorhandenen Wanderweg zu schaffen, an die für die Planung der Außenanlagen zuständige Tiefbauabteilung weiter zu leiten.