Sitzung: 02.05.2016 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016 1095
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 6 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Astrid-Lindgren-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 6 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grundschule Otze wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 9 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 8 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grund- und Hauptschule I (Primarbereich) wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von 0 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Die sich aus Anwendung der in Ziffern 1 bis 5 des Beschlussvorschlages festgelegten Parameter ergebenden Zügigkeiten sind Grundlage für eine von der Verwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen aufzustellende Raumplanung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf.
- Das Raumprogramm wird den Gremien (Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie Verwaltungsausschuss) zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Auf Basis der festgelegten Parameter wird eine aktualisierte Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017 im I. Quartal 2017 den Gremien vorgestellt. Für die Folgejahre wird fortlaufend eine Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung erfolgen.
Die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für
Schulen, Kultur und Sport, des Bauausschusses und des Ausschusses für Umwelt
und Verkehr am 03.03.2016 habe nochmals den Bedarf an aussagefähigen
Schülerzahlprognosen deutlich gemacht. Herr
Barm betonte, dass die vorliegende Schulraumbedarfsplanung keine
Schulentwicklungsplanung ersetze. Sie sei aber ein dezidierterer Schritt zur
Ermittlung der Situationen an den Burgdorfer Schulen, zunächst für die
Grundschulen. Für den Herbst 2016 sei eine weitere Schulraumbedarfsplanung für
die weiterführenden Schulen geplant. Wesentlich für diese Planung sei das
Anwahlverhalten für die IGS/das Gymnasium, das in der kommenden Woche durchgeführt
werde. Des Weiteren seien die künftigen Schülerzahlen im Primarbereich eine
weitere Planungsgrundlage.
Für die Schulraumbedarfsplanung an den Grundschulen
seien zunächst die bekannten Geburtenzahlen zu Grunde gelegt worden.
Festgestellt worden sei, dass diese Zahlen in der Regel die unterste Anzahl der
zu beschulenden Schülerinnen und Schüler darstellte. Daher seien in einem
zweiten Schritt die Wanderungsbewegungen in den zurückliegenden Jahren
betrachtet worden. Es lägen für drei Schuljahre Datenwerte vor. Die Grundannahme
ergäbe sich anhand der Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Schulbezirk sowie
der tatsächlich beschulten Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Schuljahr.
Hieraus seien jeweils Mittelwerte errechnet worden. Die Werte ergäben die
Wanderungsbewegung (Zuzug, Wegzug) im Schulbezirk. Eine Betrachtung künftiger
Baugebiete sei bislang nicht vorgenommen worden. Jedoch seien in den
Wanderungsbewegungen die vorhandenen Neubaugebiete berücksichtigt worden. Durch
die vorgesehene Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung werde die künftige
Datenbasis fundierter aufgestellt sein.
Zwei Betrachtungen seien besonders
interessant. Zum einen sei dies die Veränderung der Ausgangsdatenbasis bei der Grundschule
Otze und der tatsächlich beschulten Schülerinnen und Schüler. Durch die Größe
der Grundschule Otze fielen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen beschulte
Schülerinnen und Schüler stärker ins Gewicht. Im Umkehrschluss sei an der Grundschule
I im Schnitt eine Abnahme der Schülerzahl zur Ausgangsdatenbasis festzustellen
– hier sei eine starke Wanderungsbewegung von der Grundschule I zur Grundschule
Otze der Hintergrund. Durch die Änderung der Schulbezirke zum Schuljahr 2016/17
sei eine konkrete Einschätzung auf die künftige Entwicklung nicht möglich. Es sei
jedoch anzunehmen, dass durch die Hinzunahme der Ortschaften Dachtmissen und
Sorgensen zum Schulbezirk der Grundschule Otze künftig die Wanderungsbewegung
prozentual geringer ausfallen dürfte.
Noch schwieriger sei die Prognose für die
Entwicklung an der Grundschule I. Durch die Hinzunahme der Ortschaft
Hülptingsen zum Schulbezirk werde die Schülerzahl ansteigen. Da im Rahmen der
Veränderung mit den Schulleitungen abgestimmt worden sei, dass
Geschwisterkinder im Rahmen einer Ausnahme an der Gudrun-Pausewang-Grundschule
beschult werden könnten, sei auch hier eine Aussage über die künftige prozentuale
Veränderung schwierig zu treffen.
Als zweite bekannte Veränderungsgröße sei
in der Betrachtung die inklusive Beschulung berücksichtigt worden. Es lägen
erste Erfahrungswerte vor, die in die Betrachtung einbezogen worden seien. Um
hier aussagekräftiger werden zu können, müssten noch weitere Schuljahre
abgewartet werden. Erst mit Beginn des kommenden Schuljahres seien alle
Jahrgänge in der Primarstufe inklusive Jahrgänge.
Herr Barm erklärte, dass die
Beschulung von Kindern mit einem Flüchtlingshintergrund eine dritte Größe
darstelle. Diese konkret prozentual zu fassen und in der Betrachtung zu
berücksichtigen, sei nicht möglich. Auch könne keine Vorhersage für den
künftigen Zuzug und die Verteilung im Stadtgebiet getroffen werden. Es mache
hier Sinn, bei den größeren Schulen (Innenstadtschulen) einen pauschalen Ansatz
in Summe bei den Wanderungsbewegungen zunächst mit einzuberechnen und
gleichzeitig die zukünftige Entwicklung genau zu beobachten. Durch die unklare
Situation mit den Flüchtlingen sei auch die zukünftige Anzahl an
Sprachlernklassen nicht zu beziffern. Die Sprachlernklassen benötigten
zusätzlichen Raum, der aktuell in der Betrachtung keine Berücksichtigung gefunden
habe.
Neben der erweiterten Prognoseaufstellung
seien der Vorlage als weiteres Instrument zur Situationsbeschreibung an den
Schulen die aktuellen Belegungspläne beigefügt. Diese seien im Zusammenspiel
mit den Hausmeistern erfasst worden.
Auf Seite 25 der Vorlage sei unter der
Entwicklungsannahme die Entwicklung in den einzelnen Schulbezirken
zusammenfassend dargestellt. Demnach könne in den folgenden Jahren ein Anstieg
der Schülerzahlen angenommen werden. Durch den Anstieg der Geburtenzahlen könne
auch zum Ende des Betrachtungszeitraumes kein Einbruch in der Schülerzahl der Primarstufe
vorhergesagt werden. Weiterhin sei die Anzahl der benötigten Klassenräume dem
aktuellen Nutzungsbestand gegenübergestellt worden.
Frau Gersemann erkundigte sich
nach einem Schreiben des Kollegiums der Gudrun-Pausewang-Grundschule (Stellungnahme
zur Schulraumbedarfsplanung Grundschulen 2016), das ihres Wissens nur an die
Verwaltung und den Ausschussvorsitzenden Herrn
Braun verschickt worden sei. Herr
Barm sagte zu, das Schreiben kurzfristig an alle Ausschussmitglieder
weiterzuleiten.
Frau Gersemann bedankte sich im Namen der SPD-Fraktion für
die von Herrn Barm geleistete
Arbeit. Mit den in der Vorlage genannten Zahlen sei es möglich, konkret zu
arbeiten, wenngleich später sicherlich nachjustiert werden müsse – eine
zukünftige stete Aktualisierung sei wichtig und dringend erforderlich. Eine wie
im Beschlussvorschlag formulierte Festlegung von Quoten sei sinnvoll, um den
Planungsspielraum für die Zukunft umreißen zu können. Dabei plädierte sie
dafür, nicht von der unteren Grenze, sondern von höheren Werten auszugehen. Frau Gersemann erklärte, dass man sich
nicht grundsätzlich auf eine der drei in den Schlussbetrachtungen genannten
Handlungsoptionen festlegen sollte und könne, da jede Schule individuell
betrachtet werden müsse.
Herr Zschoch schloss sich dem Dank an die Verwaltung und
der Einschätzung an, dass es eine 100%ige Prognose nicht geben könne. Auch er
halte es für sinnvoll, großzügigere Quoten festzulegen, anstatt später
kostenintensiv nachbessern zu müssen oder Provisorien zu schaffen, zumal
gegenwärtig nicht absehbar sei, wie sich die Flüchtlingssituation in den
kommenden Monaten und Jahren entwickeln werde.
Herr Obst sprach sich ebenfalls dafür aus, großzügig
zu planen und jede Schule individuell zu betrachten. Es müsse jedoch darauf
geachtet werden, keine Überhangkapazitäten zu schaffen, deren Erhalt unnötig
Geld koste. Er appellierte an die Verwaltung, baldmöglichst auch für die
weiterführenden Schulen ein vergleichbares Zahlenwerk vorzulegen.
Frau Kuchenbecker-Rose verwies auf die besondere Bedeutung von
Ausweichräumen, um nachhaltig und sachgerecht arbeiten zu können. Solche Räume
dürften bei der Berechnung von benötigten Klassenräumen keine Berücksichtigung
finden, da sich der Anspruch einer guten OGS-Arbeit ansonsten nicht
aufrechterhalten lasse. Herr Barm erklärte,
dass sich die weiteren, nicht als Klassenraum genutzten Räume unter Punkt 6 des
Beschlussvorschlags wiederfänden, wonach die endgültige Raumplanung individuell
mit jeder Schule erfolgen werde. Herr
Blumenstein betonte, dass jeder Raum sinnvoll genutzt werde.
Herr Baxmann betonte, dass die vorgelegte
Schulraumbedarfsplanung neue Verantwortlichkeiten schaffe – wer sich jetzt bei
der Raumplanung für eine großzügige Obergrenze ausspreche, müsse sich über
entsprechenden Investitionsbedarf im Klaren sein. Er machte deutlich, dass eine
Schulraumbedarfsplanung für die weiterführenden Schulen komplexer und im
Ergebnis nicht so aussagefähig wie bei den Grundschulen sein werde.
Herr Braun bat die Verwaltung um Empfehlungen bzgl. der
festzulegenden Quoten. Herr Obst
erkundigte sich, für welchen Zeitraum die nun festzulegenden Quoten Gültigkeit
haben sollten; schließlich müsse man flexibel sein und handeln können, wenn
sich die Quoten als unpassend erweisen sollten. Herr Barm sagte, dass geplant sei, die vorgelegten Zahlen jährlich
zu aktualisieren und dem Ausschuss wieder vorzulegen.
Frau Oerke wies darauf hin, dass der gerade entstehende
Neubau für die Gudrun-Pausewang-Grundschule räumlich schon jetzt sehr limitiert
sei. Von daher mache es in ihren Augen keinen Sinn, auch für diese Schule eine
Steigerungsquote anzunehmen bzw. zu beschließen. Herr Eggers ergänzte, dass die Prognosezahlen die momentanen Einzugsbereiche
berücksichtigen würden und schlug vor, die Gesamtschülerzahl der einzelnen
Jahrgänge zu ermitteln und sich dann eine Verteilung auf die einzelnen Schulen
zu überlegen.
Herr Rheinhardt erinnerte daran, dass sich Prognosewerte
schnell ändern würden/könnten. Noch vor 5 Jahren sei prognostiziert worden,
dass die Schülerzahlen in Burgdorf rückläufig und die Grundschule Otze in ihrem
Bestand gefährdet sei. Die Festlegung von individuellen Quoten mache Sinn, bei
zu großzügiger Auslegung befürchte jedoch auch er eine zu umfangreiche
Infrastruktur, die langfristig unterhalten werden müsse. Herr Baxmann schloss sich dieser Ansicht an – eine vor 5 Jahren
vorgelegte Schulentwicklungsplanung wäre durch die Einführung der Offenen
Ganztagsschulen sowie die Errichtung einer IGS schnell überholt und ohne
Aussage gewesen. Überhaupt seien schulreformerische Beschlüsse und Tendenzen
nicht abzusehen und langfristig nicht abzubilden.
Herr Zschoch bestätigte, dass auch mit der Erstellung
einer seit längerem von der CDU-Fraktion geforderten Schulentwicklungsplanung
keine absolute Prognosesicherheit vorhanden sein werde. Dennoch sei eine
Schulentwicklungsplanung wichtig und das vorgelegte Zahlenwerk ein erster
wichtiger Schritt. Hinsichtlich des Vorhabens, die Burgdorfer Schullandschaft
in 20 Jahren konzeptionell zu definieren, vermisse er entsprechende Perspektiven
– stattdessen werde ausschließlich reagiert. Wichtig sei es, langfristig zu planen
und einen überparteilichen Konsens zu entwickeln.
Herr Obst ging auf den von Herrn Eggers vorgebrachten Vorschlag ein, die Schülerzahlen in
Gesamtheit und nicht nach einzelnen Schulen bzw. Einzugsgebieten zu betrachten.
Dies ginge seiner Ansicht nach gar nicht und würde zu Chaos und dazu führen,
dass Schülerinnen und Schüler je nach gerade freier Kapazität hin und her
geschoben würden. Herr Obst
erinnerte an die seinerzeit aufgestellte Prioritätenliste für alle Schulen, die
nach wie vor Bestand habe und abzuarbeiten sei.
Frau Gersemann erklärte, dass man bei den nun
festzusetzenden Quoten später sicherlich korrigieren müsse, dies läge in der
Natur der Sache. Sie verwies analog auf den Kindergartenbedarfsplan, der
ebenfalls jährlich überarbeitet und angepasst werden müsse.
Frau Oerke plädierte dafür, die Inklusionsquoten
aufgrund der auslaufenden Förderschulen deutlich höher anzusetzen als
errechnet, Herr Braun stimmte dem
zu. Herr Barm bestätigte, dass
gerade der Bedarf beim Förderschwerpunkt Lernen ständig größer werde und nicht
abzuschätzen sei. Frau Kuchenbecker-Rose
bestätigte dies. Frau Müller-Herzberg
erklärte, dass erst im 3. Schuljahr geprüft werde, ob ein sonderpädagogischer
Bedarf vorliege.
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: