Beschluss: einstimmig beschlossen

  1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 6 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.

 

  1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Astrid-Lindgren-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 6 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.

 

  1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grundschule Otze wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 9 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.

 

  1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 8 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.

 

  1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grund- und Hauptschule I (Primarbereich) wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von 0 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.

 

  1. Die sich aus Anwendung der in Ziffern 1 bis 5 des Beschlussvorschlages festgelegten Parameter ergebenden Zügigkeiten sind Grundlage für eine von der Verwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen aufzustellende Raumplanung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf.

 

  1. Das Raumprogramm wird den Gremien (Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie Verwaltungsausschuss) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Auf Basis der festgelegten Parameter wird eine aktualisierte Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017 im I. Quartal 2017 den Gremien vorgestellt. Für die Folgejahre wird fortlaufend eine Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung erfolgen.

Die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport, des Bauausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 03.03.2016 habe nochmals den Bedarf an aussagefähigen Schülerzahlprognosen deutlich gemacht. Herr Barm betonte, dass die vorliegende Schulraumbedarfsplanung keine Schulentwicklungsplanung ersetze. Sie sei aber ein dezidierterer Schritt zur Ermittlung der Situationen an den Burgdorfer Schulen, zunächst für die Grundschulen. Für den Herbst 2016 sei eine weitere Schulraumbedarfsplanung für die weiterführenden Schulen geplant. Wesentlich für diese Planung sei das Anwahlverhalten für die IGS/das Gymnasium, das in der kommenden Woche durchgeführt werde. Des Weiteren seien die künftigen Schülerzahlen im Primarbereich eine weitere Planungsgrundlage.

Für die Schulraumbedarfsplanung an den Grundschulen seien zunächst die bekannten Geburtenzahlen zu Grunde gelegt worden. Festgestellt worden sei, dass diese Zahlen in der Regel die unterste Anzahl der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler darstellte. Daher seien in einem zweiten Schritt die Wanderungsbewegungen in den zurückliegenden Jahren betrachtet worden. Es lägen für drei Schuljahre Datenwerte vor. Die Grundannahme ergäbe sich anhand der Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Schulbezirk sowie der tatsächlich beschulten Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Schuljahr. Hieraus seien jeweils Mittelwerte errechnet worden. Die Werte ergäben die Wanderungsbewegung (Zuzug, Wegzug) im Schulbezirk. Eine Betrachtung künftiger Baugebiete sei bislang nicht vorgenommen worden. Jedoch seien in den Wanderungsbewegungen die vorhandenen Neubaugebiete berücksichtigt worden. Durch die vorgesehene Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung werde die künftige Datenbasis fundierter aufgestellt sein.

 

Zwei Betrachtungen seien besonders interessant. Zum einen sei dies die Veränderung der Ausgangsdatenbasis bei der Grundschule Otze und der tatsächlich beschulten Schülerinnen und Schüler. Durch die Größe der Grundschule Otze fielen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen beschulte Schülerinnen und Schüler stärker ins Gewicht. Im Umkehrschluss sei an der Grundschule I im Schnitt eine Abnahme der Schülerzahl zur Ausgangsdatenbasis festzustellen – hier sei eine starke Wanderungsbewegung von der Grundschule I zur Grundschule Otze der Hintergrund. Durch die Änderung der Schulbezirke zum Schuljahr 2016/17 sei eine konkrete Einschätzung auf die künftige Entwicklung nicht möglich. Es sei jedoch anzunehmen, dass durch die Hinzunahme der Ortschaften Dachtmissen und Sorgensen zum Schulbezirk der Grundschule Otze künftig die Wanderungsbewegung prozentual geringer ausfallen dürfte.

 

Noch schwieriger sei die Prognose für die Entwicklung an der Grundschule I. Durch die Hinzunahme der Ortschaft Hülptingsen zum Schulbezirk werde die Schülerzahl ansteigen. Da im Rahmen der Veränderung mit den Schulleitungen abgestimmt worden sei, dass Geschwisterkinder im Rahmen einer Ausnahme an der Gudrun-Pausewang-Grundschule beschult werden könnten, sei auch hier eine Aussage über die künftige prozentuale Veränderung schwierig zu treffen.

 

Als zweite bekannte Veränderungsgröße sei in der Betrachtung die inklusive Beschulung berücksichtigt worden. Es lägen erste Erfahrungswerte vor, die in die Betrachtung einbezogen worden seien. Um hier aussagekräftiger werden zu können, müssten noch weitere Schuljahre abgewartet werden. Erst mit Beginn des kommenden Schuljahres seien alle Jahrgänge in der Primarstufe inklusive Jahrgänge.

 

Herr Barm erklärte, dass die Beschulung von Kindern mit einem Flüchtlingshintergrund eine dritte Größe darstelle. Diese konkret prozentual zu fassen und in der Betrachtung zu berücksichtigen, sei nicht möglich. Auch könne keine Vorhersage für den künftigen Zuzug und die Verteilung im Stadtgebiet getroffen werden. Es mache hier Sinn, bei den größeren Schulen (Innenstadtschulen) einen pauschalen Ansatz in Summe bei den Wanderungsbewegungen zunächst mit einzuberechnen und gleichzeitig die zukünftige Entwicklung genau zu beobachten. Durch die unklare Situation mit den Flüchtlingen sei auch die zukünftige Anzahl an Sprachlernklassen nicht zu beziffern. Die Sprachlernklassen benötigten zusätzlichen Raum, der aktuell in der Betrachtung keine Berücksichtigung gefunden habe.

 

Neben der erweiterten Prognoseaufstellung seien der Vorlage als weiteres Instrument zur Situationsbeschreibung an den Schulen die aktuellen Belegungspläne beigefügt. Diese seien im Zusammenspiel mit den Hausmeistern erfasst worden.

 

Auf Seite 25 der Vorlage sei unter der Entwicklungsannahme die Entwicklung in den einzelnen Schulbezirken zusammenfassend dargestellt. Demnach könne in den folgenden Jahren ein Anstieg der Schülerzahlen angenommen werden. Durch den Anstieg der Geburtenzahlen könne auch zum Ende des Betrachtungszeitraumes kein Einbruch in der Schülerzahl der Primarstufe vorhergesagt werden. Weiterhin sei die Anzahl der benötigten Klassenräume dem aktuellen Nutzungsbestand gegenübergestellt worden.

 

Frau Gersemann erkundigte sich nach einem Schreiben des Kollegiums der Gudrun-Pausewang-Grundschule (Stellungnahme zur Schulraumbedarfsplanung Grundschulen 2016), das ihres Wissens nur an die Verwaltung und den Ausschussvorsitzenden Herrn Braun verschickt worden sei. Herr Barm sagte zu, das Schreiben kurzfristig an alle Ausschussmitglieder weiterzuleiten.

Frau Gersemann bedankte sich im Namen der SPD-Fraktion für die von Herrn Barm geleistete Arbeit. Mit den in der Vorlage genannten Zahlen sei es möglich, konkret zu arbeiten, wenngleich später sicherlich nachjustiert werden müsse – eine zukünftige stete Aktualisierung sei wichtig und dringend erforderlich. Eine wie im Beschlussvorschlag formulierte Festlegung von Quoten sei sinnvoll, um den Planungsspielraum für die Zukunft umreißen zu können. Dabei plädierte sie dafür, nicht von der unteren Grenze, sondern von höheren Werten auszugehen. Frau Gersemann erklärte, dass man sich nicht grundsätzlich auf eine der drei in den Schlussbetrachtungen genannten Handlungsoptionen festlegen sollte und könne, da jede Schule individuell betrachtet werden müsse.

 

Herr Zschoch schloss sich dem Dank an die Verwaltung und der Einschätzung an, dass es eine 100%ige Prognose nicht geben könne. Auch er halte es für sinnvoll, großzügigere Quoten festzulegen, anstatt später kostenintensiv nachbessern zu müssen oder Provisorien zu schaffen, zumal gegenwärtig nicht absehbar sei, wie sich die Flüchtlingssituation in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln werde.

 

Herr Obst sprach sich ebenfalls dafür aus, großzügig zu planen und jede Schule individuell zu betrachten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, keine Überhangkapazitäten zu schaffen, deren Erhalt unnötig Geld koste. Er appellierte an die Verwaltung, baldmöglichst auch für die weiterführenden Schulen ein vergleichbares Zahlenwerk vorzulegen.

 

Frau Kuchenbecker-Rose verwies auf die besondere Bedeutung von Ausweichräumen, um nachhaltig und sachgerecht arbeiten zu können. Solche Räume dürften bei der Berechnung von benötigten Klassenräumen keine Berücksichtigung finden, da sich der Anspruch einer guten OGS-Arbeit ansonsten nicht aufrechterhalten lasse. Herr Barm erklärte, dass sich die weiteren, nicht als Klassenraum genutzten Räume unter Punkt 6 des Beschlussvorschlags wiederfänden, wonach die endgültige Raumplanung individuell mit jeder Schule erfolgen werde. Herr Blumenstein betonte, dass jeder Raum sinnvoll genutzt werde.

 

Herr Baxmann betonte, dass die vorgelegte Schulraumbedarfsplanung neue Verantwortlichkeiten schaffe – wer sich jetzt bei der Raumplanung für eine großzügige Obergrenze ausspreche, müsse sich über entsprechenden Investitionsbedarf im Klaren sein. Er machte deutlich, dass eine Schulraumbedarfsplanung für die weiterführenden Schulen komplexer und im Ergebnis nicht so aussagefähig wie bei den Grundschulen sein werde.

 

Herr Braun bat die Verwaltung um Empfehlungen bzgl. der festzulegenden Quoten. Herr Obst erkundigte sich, für welchen Zeitraum die nun festzulegenden Quoten Gültigkeit haben sollten; schließlich müsse man flexibel sein und handeln können, wenn sich die Quoten als unpassend erweisen sollten. Herr Barm sagte, dass geplant sei, die vorgelegten Zahlen jährlich zu aktualisieren und dem Ausschuss wieder vorzulegen.

 

Frau Oerke wies darauf hin, dass der gerade entstehende Neubau für die Gudrun-Pausewang-Grundschule räumlich schon jetzt sehr limitiert sei. Von daher mache es in ihren Augen keinen Sinn, auch für diese Schule eine Steigerungsquote anzunehmen bzw. zu beschließen. Herr Eggers ergänzte, dass die Prognosezahlen die momentanen Einzugsbereiche berücksichtigen würden und schlug vor, die Gesamtschülerzahl der einzelnen Jahrgänge zu ermitteln und sich dann eine Verteilung auf die einzelnen Schulen zu überlegen.

 

Herr Rheinhardt erinnerte daran, dass sich Prognosewerte schnell ändern würden/könnten. Noch vor 5 Jahren sei prognostiziert worden, dass die Schülerzahlen in Burgdorf rückläufig und die Grundschule Otze in ihrem Bestand gefährdet sei. Die Festlegung von individuellen Quoten mache Sinn, bei zu großzügiger Auslegung befürchte jedoch auch er eine zu umfangreiche Infrastruktur, die langfristig unterhalten werden müsse. Herr Baxmann schloss sich dieser Ansicht an – eine vor 5 Jahren vorgelegte Schulentwicklungsplanung wäre durch die Einführung der Offenen Ganztagsschulen sowie die Errichtung einer IGS schnell überholt und ohne Aussage gewesen. Überhaupt seien schulreformerische Beschlüsse und Tendenzen nicht abzusehen und langfristig nicht abzubilden.

 

Herr Zschoch bestätigte, dass auch mit der Erstellung einer seit längerem von der CDU-Fraktion geforderten Schulentwicklungsplanung keine absolute Prognosesicherheit vorhanden sein werde. Dennoch sei eine Schulentwicklungsplanung wichtig und das vorgelegte Zahlenwerk ein erster wichtiger Schritt. Hinsichtlich des Vorhabens, die Burgdorfer Schullandschaft in 20 Jahren konzeptionell zu definieren, vermisse er entsprechende Perspektiven – stattdessen werde ausschließlich reagiert. Wichtig sei es, langfristig zu planen und einen überparteilichen Konsens zu entwickeln.

 

Herr Obst ging auf den von Herrn Eggers vorgebrachten Vorschlag ein, die Schülerzahlen in Gesamtheit und nicht nach einzelnen Schulen bzw. Einzugsgebieten zu betrachten. Dies ginge seiner Ansicht nach gar nicht und würde zu Chaos und dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler je nach gerade freier Kapazität hin und her geschoben würden. Herr Obst erinnerte an die seinerzeit aufgestellte Prioritätenliste für alle Schulen, die nach wie vor Bestand habe und abzuarbeiten sei.

 

Frau Gersemann erklärte, dass man bei den nun festzusetzenden Quoten später sicherlich korrigieren müsse, dies läge in der Natur der Sache. Sie verwies analog auf den Kindergartenbedarfsplan, der ebenfalls jährlich überarbeitet und angepasst werden müsse.

 

Frau Oerke plädierte dafür, die Inklusionsquoten aufgrund der auslaufenden Förderschulen deutlich höher anzusetzen als errechnet, Herr Braun stimmte dem zu. Herr Barm bestätigte, dass gerade der Bedarf beim Förderschwerpunkt Lernen ständig größer werde und nicht abzuschätzen sei. Frau Kuchenbecker-Rose bestätigte dies. Frau Müller-Herzberg erklärte, dass erst im 3. Schuljahr geprüft werde, ob ein sonderpädagogischer Bedarf vorliege.

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: