Frau Elfe erläuterte, dass die Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung letztmalig zum 01.01.1992 bzw. zum 01.01.2002 durch die „Glättung“ der DM-Beträge im Zuge der Euroumstellung erfolgte. Auch durch die Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) waren Änderungen erforderlich.

 

Neben der Anhebung der monatlichen Entschädigung sollen künftig die stellv. Jugend-/Kinderfeuerwehrwarte/innen, der Stadtpressewart/in, die Atemschutzgerätewarte, der Gerätewart der Schwerpunktfeuerwehr, die Ausbilder der Truppmann 1 Ausbildung und die Mitglieder, die Brandsicherheitswachen durchführen, eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Bezüglich der Neuaufnahme eines ehrenamtlichen Gerätewartes in der Schwerpunktfeuerwehr fragte Herr Brönnemann nach, welche Funktion dieser haben soll, da zwei hauptamtliche Gerätewarte in Burgdorf vorhanden sind. Frau Elfe erläuterte, dass die hauptamtlichen Gerätewarte für alle Ortsfeuerwehren zu gleichen Teilen zuständig sind. Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Burgdorf. Da in der Schwerpunktfeuerwehr kein ehrenamtlicher Gerätewart eingesetzt wurde kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen, insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeugpflege. Auf die Nachfrage, ob es eine klare Aufgabenverteilung/Abgrenzung ehrenamtlicher zu hauptamtlicher Gerätewart gibt, antwortet sie, dass im Jahre 2011 mit einer Rundmail alle Ortsbandmeister und Stellvertreter informiert wurden. Herr Hinz fragte den anwesenden Ortsbrandmeister der Schwerpunktfeuerwehr nach seiner Meinung bezüglich der Neuaufnahme eines ehrenamtlichen Gerätewartes seiner Ortsfeuerwehr. Daraufhin erläuterte er die Entstehungsgeschichte vom ehrenamtlichen zum hauptamtlichen Gerätewart der Feuerwehr Burgdorf. Seiner Meinung sei ein ehrenamtlicher Gerätewart in der Schwerpunktfeuerwehr nicht erforderlich, wenn diese Position eingerichtet wird, muss aber eine erhebliche finanzielle Differenzierung in der Entschädigung zu den anderen ehrenamtlichen Gerätewarten erfolgen. Seiner Meinung nach wird sonst kein Mitglied seiner Ortsfeuerwehr bereit sein, diese Funktion wahrzunehmen. Herr Dralle und Herr Brönnemann erwiderten, dass eine Differenzierung nicht zu erklären ist, da zwei hauptamtliche Gerätewarte verfügbar sind.

 

Die Thematik „Ämterhäufung“ und hälftige Entschädigung für jede weitere Funktion wurden kurz diskutiert. Einstimmig wurde erklärt, dass eine Ämterhäufung grundsätzlich vermieden werden soll, da eine adäquate Aufgabenerfüllung bei der Wahrnehmung mehrerer Funktionen nicht mehr gewährleistet werden kann. Zudem obliegt es dem Stadtbrandmeister, die Funktionen der Stadtfeuerwehr zu verteilen, so dass er steuernd einwirken kann. Die bewährte Regelung soll daher beibehalten werden.

 

Die Aufwandsentschädigung für den Ortsbrandmeister der Schwerpunktfeuerwehr ist zu niedrig, erklärte Herr Brönnemann. Einstimmig wurde sich darauf geeinigt, dass die Aufwandsentschädigung des Ortsbrandmeisters der Schwerpunktfeuerwehr auf 120,00 € und die des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Schwerpunktfeuerwehr auf monatlich 60,00 € erhöht wird.

 

Auf Nachfrage erläuterte Herr Philipps, dass es sich bei Entschädigung in Höhe von 15,00 € pro Brandsicherheitswache/Mitglied ausdrücklich nicht um eine Vergütung, sondern lediglich um einen Anerkennungsbeitrag handeln kann. Durch die Aufwandsentschädigung soll das freiwillige Engagement Anerkennung finden. Herr Dralle verwies auf die bei einer Vergütung entstehende Steuerpflicht. Herr Brönnemann erklärte, dass auch die Ratsmitglieder ein Sitzungsgeld von 15,00 € je Sitzung erhalten. Daher sei der Betrag 15,00 € pro Mitglied für die Durchführung der Brandsicherheitswachen angemessen.

 

Bezüglich der Aufwandentschädigung für Ausbilderinnen und Ausbilder erklärte Herr Schlumbohm, dass der Umfang der zu leistenden Unterrichteinheiten bei den Ausbildern unterschiedlich ist. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden schlägt er vor, die Entschädigung nicht an den Einzelnen auszuzahlen, sondern ein zusätzliches Budget zu schaffen. Es wird ein Betrag von 30,00 € je Ausbilder pro Jahr bereitgestellt. Ausgezahlt wird der Betrag an die Leiter der Ausbilderteams, wie Truppmann 1 Ausbildung und Motorsägengrundausbildung. Den Ausbilderteams steht es dann frei, wie der Betrag verwendet wird. Herr Hinz fragte die Stadtausbildungsleiterin nach ihrer Meinung zu diesem Vorschlag. Sie stimmte dem Vorschlag zu.

 

Daraufhin fasste Herr Hinz das Ergebnis noch einmal zusammen. Der § 1 Abs. 6 wird aus der Satzung gestrichen. Für die mit der Ausbildung (z. B. Truppmann 1, Motorsäge) Beteiligten sollen jährlich 30,00 € pro Ausbilder bereitgestellt werden. Auf Basis der Ausbilderzahlen der Vorjahre ist der notwendige Betrag zu ermitteln. Dieser Betrag wird zusätzlich über das Feuerwehrbudget bereitgestellt.

 

 

Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    § 1 Absatz 6 wird ersatzlos gestrichen.

2.    Der/Die Ortsbrandmeister/in der Schwerpunktfeuerwehr erhält monatlich 120,00 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a) und der/die stellvertretende Ortsbrandmeister/in der Schwerpunktfeuerwehr erhält monatlich 60,00 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 4a).

Die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2016 1100 und unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. aufgeführten Änderungen ergebenden Fassung erlassen.