Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Schulz erläuterte ausführlich die Entwicklung des jetzt als Überschwemmungsgebiet dargelegten Bereiches und äußerte sein Unverständnis, dass eine Überflutung um 30 cm ein Ausschlussgrund für die  Ausweisung von Windenergieanlagen sein könne. Zwar befürworte er grundsätzlich die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes, die daraus folgenden Rückschlüsse jedoch nicht.