Die Mitglieder des Bauausschusses fassten mit sechs Ja und zwei Nein-Stimmen den folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-90 „Heidenelke“, Planteil und Begründung vom 24.03.2016, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.


Eine nochmalige Erläuterung der Planung erfolgte nicht, die Planung wurde von den Ausschussmitgliedern erneut ausführlich diskutiert.

Frau Behncke sah eine Vertagung der Entscheidung über die Planung nicht als sinnvoll an. Die bisherige Zeitplanung sehe vor, möglichst schnell die Rechtskraft des Planes zu erlangen, um auch eine verlässliche Grundlage für die mit den Investoren anstehenden Gespräche zu erhalten.

 

Bezugnehmend auf den Wunsch von Frau Weilert-Penk eine geringere Geschossigkeit festzulegen, antwortete Herr Brand, dass eine dreigeschossige Bebauung nur eine Alternative darstelle und nicht zwingend vorgeschrieben werde und verwies auf die Möglichkeit auch eine zweigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss errichten zu können.

Herr Baxmann ergänzte, dass eine zweigeschossige Bebauung mit gleichzeitiger Schaffung preiswerten Wohnraums kaum möglich sei und man sich bewusst sein müsse, dass ohnehin keine große Auswahl an Investoren gegeben sei.

 

Die Beratung des TOP wurde von 19.32 bis 19.40 Uhr für eine zusätzliche Einwohnerfragstunde unterbrochen.

Um 19.40 Uhr eröffnete Herr Hunze die Sitzung erneut für die Beschlussfassung.