Herr Riesenberg erläuterte als beauftragter Architekt die entwickelte Planung, welche die Errichtung eines aus den Nutzungen Gewerbe und Wohnen kombinierten Baukörpers und einer reinen Wohnbebauung vorsehe. Zur Steigerung der Attraktivität dieses Bereiches sei angedacht, den an der Aue entlangführenden Teil des Wächterstieges zu verschmälern und nur noch als Rad- und Fußweg auszubilden. Über die diesbezügliche Anfrage bei der Stadtverwaltung sei noch nicht abschließend gesprochen worden.

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder sagte Herr Riesenberg zu, eine Schattenanimation für den Bereich des Wächterstieges zu erstellen. Angesichts der vorgetragenen Befürchtungen dass es zu einer Beeinflussung des Grundwasserspiegels und somit auch zu Absackungen der umliegenden Bebauung kommen könne, erklärte er, daß dies ausgeschlossen werden könne, da die Gebäude ohne Keller errichtet würden.

Frau Behncke erläuterte abschließend, dass das Vorhaben trotz des gültigen Innenstadtbebauungsplanes welcher nur die Art der zulässigen Nutzungen festlege, hinsichtlich seines Ausmaßes nach § 34 BauGB also nach dem Maß der umliegenden Bebauung zu beurteilen sei. Angesichts der in der Umgebung vorhandenen Gebäude füge sich das Vorhaben unbestritten in diese Größen ein und sei somit zulässig.