Die Mitglieder des Bauausschusses fassten
einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
Der
Rat beschließt:
A Der Rat nimmt
Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit
vom 27.07.2015 bis 10.08.2015 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
- der mit Schreiben vom 21.07.2015
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit
vom 23.11.2015 bis 23.12.2015 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben
vom 19.11.2015 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat beschließt die in Kapitel 7. der Begründung
’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 58.
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 15.02.2016.
Der Rat beschließt,
der Flächennutzungsplanänderung beizufügen
- die Begründung in
der Fassung vom 15.02.2016 sowie
- die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die auf Seite 47 der Begründung
wiedergegeben ist.
Eine Beratung der Vorlage erfolgte nicht.