Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

A  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-       der in der Zeit vom 27.07.2015 bis 10.08.2015 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 21.07.2015 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 23.11.2015 bis 23.12.2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-       der mit Schreiben vom 19.11.2015 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in Kapitel 7. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B  Feststellungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 58. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 15.02.2016.

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen

-       die Begründung in der Fassung vom 15.02.2016 sowie

-       die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die auf Seite 47 der Begründung wiedergegeben ist.

 


Eine Beratung der Vorlage erfolgte nicht.