Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Köneke äußert, dass die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten auch die Aufstellflächen für Windräder eingrenzt.

 

Herr Bublitz erkundigt sich, welche Einschränkungen es in Überschwemmungsgebieten noch gibt, außer dass Windräder nicht aufgestellt werden dürfen. Herr Frerichs antwortet, dass alle Bebauungen in Überschwemmungsgebieten eingeschränkt werden können.