Beschluss: vertagt

Herr Brand erläuterte ausführlich die Vorlage. Eine Entscheidung hierüber werde erst in der Sitzung am 12.04.2016 erwartet.

Frau Weilert-Penk erklärte, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Es sei immens wichtig in Burgdorf preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, hierbei gleichzeitig Raum für die Unterbringung von Flüchtlingen bereit zu stellen und einen eventuellen Verdrängungswettbewerb zu verhindern.

Frau Heller sprach sich ebenfalls für die Planung aus, gab jedoch zu bedenken dass die geforderte Barrierefreiheit ein eventuelles Hindernis für einen Investor darstellen könne, wenn man sich allein die Unterhaltungskosten für einen Aufzug verdeutliche. Sie regte an, die Frage der Barrierefreiheit nochmals zu überdenken und diesen gegebenenfalls nur für die Erdgeschosswohnungen zu fordern.

Herr Fleischmann erklärte, dass die Linken diese Vorlage ablehnen würden, da keine gleichrangige d.h. sofortige Belegung mit Einheimischen beabsichtigt sei. Dies gelte ebenso für alle weiteren geförderten Wohnungen soweit nicht beabsichtigt werde, diese mindestens zur Hälfte gleichrangig zu belegen. Für ihn ergebe sich hier eine deutliche nicht tolerierbare Massierung von Flüchtlingen in der Südstadt. Hierfür gebe es in Burgdorf deutliche bessere Standorte (wie auch innerhalb der Ortsteile Otze und Ehlershausen).

Herr Baxmann erwiderte hierauf, dass aus den genannten Ortsteilen bereits Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen signalisiert worden sei. Hier sei jedoch die Maßstäblichkeit zum Ortsteil zu beachten und die Tatsache, dass die Planung weniger Unterkünfte den gleichen Arbeitsaufwand erfordere wie die einer größeren Anzahl. Die Verwaltung untersuche bereits andere Standorte, allerdings sei die Stadt Burgdorf hier nicht Eigentümerin aller Flächen, so dass hier zunächst Verhandlungen über den Grunderwerb zu führen seien. Soweit eine soziale Verträglichkeit gegeben sei, sei die Verwaltung durchaus zu Abstrichen bei den Standards wie von Frau Heller angesprochen, bereit. Man sei sich bewusst, dass man nur auf einer realistischen Basis sozialen Wohnungsbau betreiben könne.

Herr Fleischmann monierte, dass die Verwaltung keine Informationen hinsichtlich der konkreten Verteilung der Flüchtlinge vorlege. Derzeit finde eine ausschließliche Belastung der Süd- und Oststadt statt. Hinsichtlich der Vorgaben des städtebaulichen Vertrages vertrete er die Auffassung, dass hier die Vorgaben der ENEV völlig ausreichend seien und keine darüberhinausgehenden Anforderungen formuliert werden sollten.

Herr Schrader sprach sich ebenfalls für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus. Nach seinem Dafürhalten sollten hierfür zunächst Grundstücke im Eigentum der Stadt in Anspruch genommen werden, erst zweitrangig solle auf private Grundstücke zurückgegriffen werden. Unabhängig hiervon lobte Herr Schrader die Vorgehensweise der Verwaltung eine große Anzahl von Flüchtlingen in gebundenen Wohnungen unterzubringen.

Herr Schulz führte aus, dass es in der Südstadt durchaus auch sehr viele Einfamilienhausgebiete gebe und die Südstadt nicht so schlecht sei wie sie hingestellt werde. Vor diesem Hintergrund sprach er sich ebenfalls dafür aus keine Riegelbebauung zu schaffen und stattdessen 6-Familienhäuser vorzuziehen.

Im Gegensatz zu Herrn Köneke plädierte Herr Fleischmann für die Umsetzung von Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus durch die öffentliche Hand.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Vorlage zur Kenntnis und sehen eine abschließende Beschlussfassung nach der Beratung durch den Sozialausschuss für die Sitzung am 12.04.2016 vor.