Um 19.30 Uhr eröffnete Frau Weilert-Penk die Einwohnerfragestunde.

Der Vertreter der Bürgerinitiative Südstadt widersprach den Ausführungen der Ausschussmitglieder hinsichtlich einer attraktiven Südstadt. Bei einer Umsetzung der Planungen „Heidenelke“ bestehe in diesem Bereich die Gefahr einer weiteren  Ghettoisierung, die gerade keine soziale Durchmischung zur Folge habe.

Frau Weilert-Penk widersprach diesem Vortrag, da bereits aus der vorangegangenen Diskussion hätte entnommen werden müssen, dass die Ratsgremien insbesondere die soziale Durchmischung als Ziel formuliert hätten.

 

Eine Anwohnerin des Sorgenser Grundwegs bat um Auskunft, nach welchen Kriterien die Erschließung des Flüchtlingsunterkunft an der FTZ geprüft werde.

Herr Baxmann antwortetet hierauf, dass derzeit die tatsächlichen rechtlichen und faktischen Möglichkeiten geprüft und als Kriterien für die verschiedenen Alternativen abgeprüft würden. Herr Baxmann bat um Verständnis, dass die Ergebnisse erst in der Einwohnerversammlung am 10.03. dargelegt werden könnten.

Ein Einwohner favorisierte die Erschließung über den gegenüber der Polizei gelegenen Acker, da diese ggf. für ein anschließendes Neubaugebiet genutzt werden könne.

Zu der Kritik einer Anwohnerin des Sorgenser Grundweges, dass es unverständlich sein, dass eine Erschließung erst dann geprüft werde wenn feststehe, dass eine Bebauung umgesetzt werde, antwortetet Herr Baxmann dass es eine Frage des schnellen Handelns gewesen sei. Auf Nachfrage des Regionspräsidenten habe man schnell verfügbare Flächen im Bereich der Stadt Burgdorf nennen müssen um die Chance,  diese auf Kosten der Region und durch Personal der Region zu bebauen, nicht zu verspielen.

Eine weitere Anwohnerin des Sorgenser Grundweges zeigte ihr Unverständnis angesichts einer weiteren Belastung die entstehe weil man erneute seine Interessen denen der Feuerwehr und des THW unterordnen müsse.

Herr Baxmann erklärte, dass zu dieser Frage die Feuerwehrunfallkasse um Stellungnahme gebeten werden müsse. Soweit diese die Koppelung der Zufahrten als unzulässig ansehe, müsse man sich im Interesse einer rechtlich einwandfreien Lösung dieser Haltung unterordnen.