Die Mitglieder des Bauausschuss fassten einstimmig
den folgenden empfehlenden Beschluss:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen
Vertrag zur Übertragung der Planungsleistungen für die 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 0-11/4 „Uetzer Straße Duderstätter Weg“ mit der
Deutschen Reihenhaus AG abzuschließen.
Frau Herbst erläuterte die Vorlage und stellte das neue, abgeänderte Konzept der Deutschen Reihenhaus, welches eine Fahrradbox im Eingangsbereich, die Schaffung einer Terrassenabgrenzung als schmales Schrankelement mit einer Abstellmöglichkeit und die Errichtung einer Dachgaube vorsehe, vor. Dieses wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses einstimmig befürwortet.
Auf Anregung von Frau Weilert-Penk erklärte sich Frau Herbst bereit, den städtebaulichen Vertrag unter §5 dahingehend zu ergänzen, dass die Deutsche Reihenhaus auch explizit die Kosten für die schalltechnische Untersuchungen zu tragen habe.
Die Anregung von Herrn Schulz §9 des Vertrages ebenfalls zu ergänzen, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten eine Bestätigung über deren ordnungsgemäße Durchführung vorzulegen ist, verwies Frau Herbst als wenig praktikabel da diese Regelung einen besseren Zweck in den schriftlichen Festsetzungen des B-Planes erfülle.