Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Apel fragte, ob ein Baulückenkataster o. ä. vorhanden sei, um mögliche Potentialflächen für Wohnbebauung ermitteln zu können. Weiterhin erkundigte er sich, warum in der Antwort der Verwaltung der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 2-13 „Sportflächen-Waldstraße“ nicht aufgeführt wurde.

 

Frau Behncke erklärte, dass ein Baulückenkataster nicht existiere und eine Schaffung sehr aufwendig wäre.

Antwort über das Protokoll: Ein Verfahren zur Aufstellung des B-Plans Nr. 2-13 „Sportflächen-Waldstraße“ wurde am 20.09.1989 eingeleitet. Es ging um die Festsetzung von Flächen für Tennis-, Rodel-, Ballspiel- und Kindergarten-Nutzung. Eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand im Oktober 1989 statt. Es wurden erhebliche Bedenken wegen der Beanspruchung von Wald eingebracht. Nach einer Aktennotiz von 1993 zum Stand der Dinge wurde das Verfahren nicht weitergeführt, u.a. weil der Tennisverein an der Waldstraße bleiben konnte.