Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Apel erklärte, er habe aufgrund der Berichterstattung des Anzeigers, dass der Investor Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Burgdorf erwäge, Akteneinsicht beantragt, um politische Eingriffsmöglichkeiten zu prüfen.

Antwort über das Protokoll: Derzeit liegt der Bauverwaltung kein entsprechender Vorgang in Sachen Schadenersatz vor. Das Anmelden von Schadenersatzansprüchen ist in derartigen Fällen durchaus üblich.

 

Herr Rickel schlug vor, gemeinsam die mögliche Nachnutzung des freiwerdenden Grundstücks zu planen und ggf. einen städtebaulichen Ideenwettbewerb zu veranstalten.

 

Frau Meinig erklärte, der Handlungsspielraum der Stadt Burgdorf dürfte begrenzt sein, da es sich hier um ein Privatgrundstück handele.