Die Mitglieder des Bauausschusses fassten
einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
a) Der Bebauungsplan Nr. 0-90 „Heidenelke“ ist
für den im Vorentwurf (Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage) dargelegten
Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).
b) Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-90
„Heidenelke“ (Planteil und Begründung vom 22.12.2015 gemäß Anlagen dieser
Vorlage) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Herr Brand erläuterte die Planung. Diese wurde ausführlich durch die Ausschussmitglieder diskutiert.