Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

a)   Der Bebauungsplan Nr. 0-90 „Heidenelke“ ist für den im Vorentwurf (Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage) dargelegten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungs­beschluss gem. § 2 BauGB).

 

b)   Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-90 „Heidenelke“ (Planteil und Begründung vom 22.12.2015 gemäß Anlagen dieser Vorlage) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Herr Brand erläuterte die Planung. Diese wurde ausführlich durch die Ausschussmitglieder diskutiert.