Um 18.23 Uhr schloss Herr Hunze vorübergehend die Sitzung und eröffnete eine zusätzliche  Einwohnerfragestunde.

 

Ein Anwohner der Schopenhauerstraße stellte fest, dass schon zum jetzigen Zeitpunkt die Kapazität der vorhandenen Abwassereinrichtung (Kanalisation) des Duderstädter Weges nicht ausreiche und bei Starregenereignissen die Keller der Häuser in der Schopenhauerstraße überflutet würden. Bei einer Bebauung der Brachfläche sei davon auszugehen, dass die Problematik zusätzlich verschärft würde. Dies sei von der Verwaltung bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Herr Beytekin antwortete hierauf, dass diesbezüglich bereits umfangreiche Gespräche mit der Tiefbauabteilung stattgefunden hätten und man daraus folgend den Bau von Regenrückhaltebecken und entsprechender Hebeanlagen vorsehe.

Der Anwohner der Schopenhauerstraße bat darüber hinaus um Auskunft, wie die bereits vorhandene Wohnbebauung gegen die Immissionen der neuen Wohnbebauung geschützt werden solle. Die derzeit vorhandene Brachfläche verhindere zudem die Beeinträchtigung der am Schopenhauer Weg gelegenen Wohngrundstücke durch die Immissionen der am Hülptingser Weg gelegenen Gewerbebetriebe. Bei einer Bebauung der Brachfläche, sei dies nicht mehr gegeben. Zudem stelle sich die Frage wie gegenüber der Altbebauung mit den Immissionen der Neubebauung verfahren werden solle.

Herr Beytekin verwies darauf, dass eine neue Wohnbebauung nicht gegenüber einer vorhandenen Wohnbebauung emittiere, da es sich um identische Nutzungen handele. Hinsichtlich der Erschließungsverkehre sei die Lärmuntersuchung noch nicht beendet. Der Standort des BHKW befinde sich in der Mitte des Grundstücks, für die vorhandene Bebauung seien hiermit keine Beeinträchtigungen verbunden, hier werde der Immissionsschutz ausreichend nachgewiesen. Aufgrund der anhaltenden Kritik machte Herr Beytekin deutlich, dass die Bebauungsplanänderung und die damit verbundene Wohnbebauung eine deutliche Verbesserung gegenüber der derzeitigen Festsetzung des Grundstückes als Gewerbegebiet mit den sich daraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten darstelle.

Die weitere Frage dieses Anwohners ob eine Vermietung der Wohngebäude über den Kaufvertrag ausgeschlossen werde, wurde von Frau Schmelczyck verneint. Ein derartiger Eingriff in die Eigentumsrechte sei von der DRH nicht beabsichtigt, auch wenn man vorrangig die Absicht habe an Selbstnutzer zu verkaufen.

 

Frau Schmelzyck verwies in diesem Zusammenhang auf das gerade fertiggestellte Projekt „Wohnpark Hannover-Stöcken“ welches als „Muster“ besichtigt werden könne.

 

Ein weiterer Anwohner der Schopenhauer Straße bat, bei der Planung des Baustellenverkehrs auf seine durch Schichtarbeit bedingten Arbeitszeiten Rücksicht zu nehmen.

 

Herr Hunze verwies dementsprechend auf die  für die Anwohner beabsichtigte Informationsveranstaltung und beendete die Einwohnerfragestunde.