Nachtrag: 03.12.2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

  1. Für das Projekt „Kauf von Mobilheimen zur Flüchtlingsunterbringung“ wird die Zuständigkeit für Auftragsvergaben über 150.000 € netto vom Verwaltungsausschuss auf den Bürgermeister gemäß § 76 Abs. 5 NKomVG übertragen. Die Delegation bezieht sich allein auf das vorgenannte Projekt und ist zeitlich nicht befristet.

 

  1. Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Höhe von 900.000,00 € bei dem Produktkonto 31550.787100 (Kauf von Mobilheimen für Flüchtlingsunterbringung) zu.

 


Herr Braun erkundigte sich, ob bereits ein Standort für die Aufstellung der Mobilheime feststehe.

 

Dieses wurde von Herrn Kugel bejaht; allerdings solle erst eine Einwohnerversammlung stattfinden, bevor der Standort öffentlich bekannt gegeben werde.

 

Zu der Anmerkung von Herrn Schulz, für eine vorübergehende Maßnahme einen so hohen Betrag zu finanzieren, erklärte Herr Kugel, dass hier pro Platz mit einer Summe von 10.000 € gerechnet worden sei. Die erforderlichen Finanzmittel würden durch die Region Hannover durch Mietzahlungen refinanziert werden. Außerdem könnten die Mobilheime bei Bedarf an anderer Stelle wieder aufgebaut werden.

 

Herr Plaß erkundigte sich, ob für diese Investition Fördermittel gezahlt würden. Hierzu erklärte Herr Philipps, dass es von der KfW zinslose Darlehen geben würde.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen einstimmig folgende Beschlussvorschläge: