Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschläge:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2011. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG  genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2011 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2011 (2.536.601,01 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -3.676.043,43 € zu verwenden.

 

3.    Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung.

 

 

 

 


Herr Hammermeister fasste die wesentlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2011 aus der Vorlage zusammen und erläuterte bei den einzelnen Positionen die entsprechenden Abweichungen.

 

Herr Pilgrim erkundigte sich, was sich hinter den hohen Wertberichtigungen bei den Forderungen aus Transferleistungen, öffentlich-rechtlichen und sonstigen privatrechtlichen Forderungen verbirgt.

 

Antwort über Protokoll:

Zu den Forderungen aus Transferleistungen gehören u. a. auch Forderungen aus dem Sozialhilfebereich (Sozialhilfedarlehen für Mietsicherheit und Stromrückstände, Erstattung HLU etc.). In diesem Bereich ergeben sich die Wertberichtigungen.

Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen handelt es sich überwiegend um Gewerbesteuerschulden, welche durch das Finanzamt von der Vollziehung ausgesetzt wurden und dann wertberichtigt werden müssten. Die Forderung als solche ginge dabei nicht verloren, sie hat lediglich bilanzielle Auswirkungen.

Unter den sonstigen privatrechtlichen Forderungen sind u. a. die Erstattung der WBB (295 T€) und die Konzessionsabgaben der SWB (260 T€) gebucht. Die Wertberichtigung betrifft die offene Forderung aus einem ehemaligen Wohnungsbaudarlehen (Insolvenz).

 

 

Weiterhin fragte Herr Pilgrim nach, ob durch die Ansiedlung der Betriebe im Gewerbegebiet Nordwest mit höheren Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen sei.

 

Herr Philipps erklärte, dass die Gewerbesteuererträge in den letzten Jahren bereits gestiegen seien. Eine Prognose, mit welchen Steuern für das Gewerbegebiet Nordwest zu rechnen sei, könne aber nicht abgegeben werden, da auch nicht bekannt sei, in welcher Höhe die Betriebe Investitionen getätigt hätten, die sich steuermindernd auswirken.

 

Im Vergleich mit anderen Kommunen – so Herr Baxmann – haben sich die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren schon erheblich verbessert. Mit ihrer Steuerkraft pro Einwohner liege die Stadt Burgdorf aber im Vergleich zu den Regionskommunen im unteren Drittel.

 

Herr Philipps ergänzte das dahingehend, dass die aktuellen, für die Einkommensteuerberechnung maßgeblichen Schlüsselzahlen auf der Grundlage der Bundesstatistik für das Jahr 2010 festgesetzt seien.

 

Herr Pilgrim erklärte, dass ihn die Beanstandung des RPA zum Jahresabschluss schon irritiert habe. Das lasse aber den Schluss zu, dass in dem Bereich der Jugendhäuser zu wenig Personal eingesetzt sei.

 

Herr Kugel erläuterte, dass die Stellenbesetzung zwischenzeitlich angeschoben sei. ½ Stelle sei für das JohnnyB. vorgesehen, die andere ½ Stelle zur Vertretung in den anderen Jugendhäusern.

 

Herr Hinz bat das RPA, dem Ausschuss halbjährlich einen Bericht abzustatten, ob sich die Situation hinsichtlich der Abrechnungen gebessert habe.

 

Herr Weinel dankte der Verwaltung für die Durchführung der Veranstaltung zum Jahresabschluss mit Herrn Prof. Dr. Goldbach. Er bedauerte es aber sehr, dass kein Ausschussmitglied der CDU bei der Veranstaltung anwesend war.

 

Hierzu erklärte Herr Apel, dass die CDU irritiert war, dass ein externer Berater bemüht wurde, Erklärungen zum Jahresabschluss abzugeben. Das sehe er als Zeichen von Schwäche an.

 

Herr Baxmann betonte, dass die Veranstaltung als Info- bzw. Schulungsveranstaltung für die Ratsmitglieder gedacht war, um so einen besseren Einblick in die doppischen Jahresabschlüsse von Kommunalverwaltungen zu bekommen.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen jeweils bei 6 Jastimmen und 3 Enthaltungen folgende