Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Apel beantragte, die Investitionskosten für die IGS ab dem Jahr 2017 anteilig im Investitionsprogramm zu verteilen.

 

Hierzu erläuterte Herr Baxmann, dass demnächst ein Gespräch mit den Planern über den tatsächlichen Bedarf der IGS stattfinden würde.

 

Mit den bereitgestellten Planungskosten – so Herr Philipps – solle erst einmal der Gesamtbedarf ermittelt werden. Nach Vorliegen konkreter Zahlen könnten diese dann im nächsten Investitionsprogramm veranschlagt werden.

 

Herr Weinel ließ über den Antrag von Herrn Apel, die Investitionssumme von 15 Mio. € im Finanzplanungszeitraum ab 2017 zu verteilen, abstimmen.

 

Mit 3 Ja- und 6 Neinstimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.

 

Zur Frage von Herrn Apel, wie der Betrag von 12.550.000 € für den Bau von Asylbewerberunterkünften ermittelt wurde und warum dieser Ansatz erst so spät in die Haushaltsplanberatungen einfließe, erläuterte Herr Philipps, dass diesem Betrag die Annahme zu Grunde liege, dass 1.000 Flüchtlinge unterzubringen und 12.500 € pro Platz aufzubringen sein werden.

 

Zur Frage der späten Aufnahme in die Änderungsliste wies Herr Kugel darauf hin, dass die Aufnahmezahlen ständig steigen und die Verwaltung durch Bildung dieses Ansatzes in die Lage versetzt werden solle, kurzfristig auf die sich ergebenden Veränderungen zu reagieren.

 

Mit 6 Ja- und 3 Neinstimmen empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen dem Rat, das mit der Vorlage 2015 0963 vorgelegte Investitionsprogramm mit den in der 2. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2016 aufgeführten Änderungen zu beschließen.