Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Zwischen der Stadt Burgdorf und der Region Hannover wird die Vereinbarung über den Kostenausgleich für Leistungen nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geschlossen.


Herr Kugel informierte darüber, dass die Kündigungsfrist der Vereinbarung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werde.

 

Frau Meinig erklärte, dass die SPD-Fraktion die angestrebte Vereinbarung mit der Region begrüße. Bisher wurde den betroffenen Kommunen mit einem Jugendamt in der Tagespflege für ganz oder teilweise freigestellte Kinder von der Region ein pauschaler Ausgleich gezahlt, zukünftig verringere sich stattdessen die Regionsumlage um einen deutlich höheren Betrag.