Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 S. 1 NKomVG der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 120.000,00 € bei dem Produktkonto 36100.433101 / 36100.733101 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Tagespflege) zu.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung zur Kenntnis.

 


Herr Kugel wies darauf hin, dass sich die Betreuungsstunden in der Tagespflege von 2011 bis 2015 von 34.000 Std./Jahr auf 90.000 Std./Jahr fast verdreifacht hätten. In 2012 betrugen die Betreuungsstunden 45.000 Std./Jahr, 2013 bereits 58.000 Std./Jahr, 2014 = 71.000 Std./Jahr. Für 2015 wird der Eigenanteil der Stadt Burgdorf nach Erstattung der Elternanteile und des Landeszuschusses bzw. Zuschusses der Region bei rd. 116.000,00 € liegen.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen einstimmig folgenden