Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 80 % festgelegt.


Frau Krause erklärte, dass trotz Erhöhung des Kostendeckungsgrades die Friedhofsgebühren gesenkt werden können, da ab November 2015 die Friedhofspflege wieder durch die städtischen Gärtner übernommen wurde.

 

Nach Beratung in den Ortsräten haben sich zwei Ortsräte für die 1. Alt.) (Kostendeckungsgrad 75%) und ein Ortsrat für die 2. Alt.) (Kostendeckungsgrad 80%) entschieden. Zur Zeit werde ein Kostendeckungsgrad von 60% erreicht.

 

Herr Pilgrim bat darum, bei Kalkulation neuer Gebühren das Rechnungsprüfungsamt einzubeziehen.

 

Nach Beantwortung diverser Fragen der Ausschussmitglieder ließ Herr Weinel über die in der Vorlage aufgeführten alternativen Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Der Beschlussvorschlag zu Alt. 1), einen Kostendeckungsgrad von 75% festzulegen, wurde bei 1 Jastimme und 8 Neinstimmen abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen fasste mit 8 Jastimmen und 1 Neinstimme folgenden Beschlussvorschlag zu Alt. 2):