Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Niemann erläutert, dass zum 01.11.2015 das Gesetz zum besseren Schutz für Flüchtlinge in Kraft getreten sei. Derzeit werden 9 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne sorgeberechtigten Elternteil durch das Burgdorfer Jugendamt betreut. Ursprünglich sei in der Clearingphase eine Versorgung der minderjährigen Flüchtlinge durch die Region Hannover vorgesehen gewesen. Aufgrund der hohen Anzahl der der Region Hannover zugewiesenen minderjährigen Flüchtlinge habe die Stadt Burgdorf kurzfristig ein eigenes Angebot in den Räumen der Sozialen Gruppe „Wölfe“ einrichten müssen. Bis Jahresende werde die Verteilquote des Landes auf 12 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge für Burgdorf ansteigen. Das Jugendamt suche dringend Gastfamilien, die zur Aufnahme der Flüchtlinge bereit seien. Nach bereits erfolgten Informationsveranstaltungen zeichne sich ab, dass insgesamt ca. 10 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Gastfamilien untergebracht werden können. Zusätzlich sei stationäre Jugendhilfe nötig. Ein freier Träger habe bereits Interesse bekundet und sei im Gespräch mit einem ortsansässigen Hotelbesitzer.

 

Frau Böhlke berichtet, dass in der Kindertagesstätte Südstern zurzeit 2 begleitete Flüchtlingskinder betreut werden; eines sei noch angemeldet. Problematisch sei, dass große Sprachprobleme bestehen und die Kinder nicht von ihren Erlebnissen berichten könnten. Von Seiten der Mitarbeiterinnen werden Fortbildungen zum Leben in den Herkunftsländern und zum Umgang mit den traumatischen Erlebnissen auf der Flucht gewünscht. Außerdem seien Dolmetschertätigkeiten erwünscht.

 

Herr Obst erkundigt sich nach dem Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Beschulung.

 

Herr Niemann führt aus, dass die Flüchtlinge zwischen 8 und 17 Jahre alt seien, darunter befänden sich hauptsächlich Syrer und ein Afghane. Die Minderjährigen seien in den Burgdorfer Schulen untergekommen und werden mithilfe des Mehrgenerationenhauses auch in der BBS beschult.

 

Frau Leykum weist darauf hin, dass im Mehrgenerationenhaus und im Nachbarschaftstreff eine Liste mit Dolmetschern zu erhalten sei.

 

Herr Rheinhardt fragt nach der Verfassung der Flüchtlingskinder.

 

Herr Niemann erläutert, dass zunächst ein Erstgespräch mit den Minderjährigen mithilfe eines Dolmetschers geführt werde. Gesundheitliche Probleme werden darin abgeklärt. Viele seien aufgrund der Flucht traumatisiert.

 

Frau Gersemann weist darauf hin, dass es eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bildungsniveaus gebe. Positiv hervorzuheben sei das große Interesse der Gastfamilien. Sie erkundigt sich, wie das Jugendamt diese auf ihre Aufgabe vorbereite.

 

Herr Niemann gibt an, dass diese zu Hause aufgesucht werden, um einen ersten Eindruck zu gewinnen und sich gegenseitig kennenzulernen. Beide Seiten würden dann entscheiden, ob ein Zusammenleben funktionieren könnte. Dringend gebraucht würden Sprachmittler, die neu ankommenden Flüchtlingen erste Hilfestellungen geben könnten.

 

Frau Gersemann berichtet aus ihren Erfahrungen als Lehrerin, dass die Flüchtlinge sehr bemüht seien, sich zu integrieren.