Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des RROP 2015 wird anhand der beschlossenen Passagen aus dieser Sitzungsvorlage formuliert und der Region Hannover bis zum 11.12.2015 zugeleitet.

 

Zu „3.2.2 Forstwirtschaft“ in der Vorlage 2015 0968, wo bereits formuliert ist: „Insofern spricht sich die Stadt Burgdorf dafür aus, das Abstandserfordernis zum Wald nach wie vor als Grundsatz der Regionalplanung vorzusehen“ soll ergänzt werden:

„Dies gilt insbesondere für den Ortsteil Ehlershausen, der auch im ISEK der Stadt Burgdorf als ‚Waldsiedlung‘ charakterisiert ist. Eine Festlegung eines fixen Abstandes zum Wald würde einer Entwicklung des Ortes gänzlich entgegenstehen.“

 

Außerdem soll zum Punkt „3.1.2 Natur und Landschaft“ ergänzt werden: „Die Festlegung „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ ist für den Bereich östlich der Bahn/Gemarkung Otze zu prüfen.“

 


Frau Behncke gab einen kurzen Überblick bezüglich der Stellungnahme zum Entwurf des RROP 2015. Sie erläuterte die Ergänzung des Beschlusses des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen zur Regelung des Waldabstandes.

 

Herr Hunze schlug vor, sich dem Beschluss von Ramlingen-Ehlershausen anzuschließen, denn auch Otze grenze an Wälder. Es seien zudem viele Landschaftsschutzgebiete rund um die Ortschaft Otze. Es solle auch am Ortsrand eine Möglichkeit zur Siedlungsentwicklung geben. Herr Hunze fragte nach, ob es eine Rolle spiele, dass die mögliche Erstellung von Windkraftanlagen im Otzer Bruch in der Vorlage nicht auftauchen würde.

 

Frau Behncke wies darauf hin, dass die Beschlüsse zum Thema Windkraft der Region Hannover bereits vorliegen. Es könnte jedoch eine erneute öffentliche Auslegung des RROP zum Thema Windenergienutzung seitens der Region erfolgen. Darüber werde man rechtzeitig informieren.

 

Herr Buchholz fragte nach der Bedeutung der Flächen Richtung Celle, rechtseitig der Bahnlinie. Diese seien ehemals Freiflächen gewesen, nun aber als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen.

 

Frau Behncke erläuterte hierzu, dass das Regionale Raumordnungsprogramm als übergeordnetes Planungsinstrument Vorgaben beinhalte, welche Nutzungen auf den jeweiligen Flächen sinnvoll seien. Dieser Planung sei der kommunale Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen anzupassen. Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft seien nicht gleichzusetzen mit Landschaftsschutzgebieten, hätten also nicht die unmittelbare Wirkung wie ein Landschaftsschutzgebiet.

Frau Behncke schlug nach umfangreichen Diskussionen anhand der vorliegenden Pläne (Entwurf RROP) folgenden Beschluss vor:

Der Ortsrat Otze bittet um Prüfung, ob im Entwurf des RROP eingezeichneten Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft östlich der Bahn, Gemarkung Otze, in vollem Umfang als solche festgelegt werden müssen.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden