Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 75 % festgelegt.

 


Herr Philipps erläuterte die Vorlage und stellte klar, dass Gebühren kein Instrument der Haushaltssanierung seien. Von Unterdeckungen sollte lediglich ein Ausgleich herbeigeführt werden.

 

Herr Hunze wies darauf hin, dass man wettbewerbsfähig bleiben müsse. Er sprach sich für einen Kostendeckungsgrad von 65 % aus.

 

Herr Philipps erläuterte, dass die Gebühren trotz der Erhöhung des Kostendeckungsgrades geringer werden würden.

 

Herr Peters sprach die Differenz in Höhe von 54 % zwischen der bisherigen Fremdvergabe und der Eigenerbringung an.

 

Herr Philipps erläuterte, dass die Personalkosten für zwei zusätzliche Mitarbeiter sowie die Anschaffung entsprechender Maschinen berücksichtigt wurden. Fremdfirmen würden stets z.B. eine Gewinnmarge mit einkalkulieren.

 

Die SPD-Fraktion sprach sich für einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 75 % aus.

 

Herr Buchholz und Herr Peters schlossen sich an.

 

Herr Hunze werde sich seiner Stimme enthalten.

 

Mit 4 Jastimmen und einer Enthaltung fasste der Ortsrat folgenden