Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Tagesordnungspunkte 7, 8, 9, 9.1 und 9.2 wurden gemeinsam behandelt.

 

Zunächst erläuterten Frau Pape und Herr Borrmann die Ansätze des Haushaltsentwurfs. Fragen der Mitglieder wurden sofort beantwortet.

 

Anschließend verwies Herr Kugel auf die über den Stellenplanentwurf beantragten Stellen. Aufgrund der weiteren zu erwartenden Flüchtlinge wurde der Stellenbedarf kritisch hinterfragt. Die für Sozialarbeiter vorgeschlagene Betreuungsquote von 1:130 wird nicht länger als realistisch angesehen. Die Umlandkommunen rechnen teilweise bereits mit einer Quote von 1:75. Die Verwaltung schlägt heute eine Quote von 1:100 vor. Zur Begründung führt sie an, dass der Unterstützungsbedarf für den einzelnen Flüchtling im Familienverband gegenüber Einzelpersonen geringer ist. Daneben liegt eine starke Unterstützung durch das Mehrgenerationenhaus und den Nachbarschaftstreff vor.

 

Mit dieser Quote erhöht sich der erforderliche Mehrbedarf für Sozialarbeiter/innen von 1,5 auf 7,5 Stellen.

 

Zeitgleich schlägt die Verwaltung vor, Sachkosten in Höhe von 180.000 € (im Gegenwert von drei Sozialarbeiterstellen) im Haushalt einzustellen. Damit können sowohl Dienst- als auch Sachleistungen eingekauft werden. Über die Verteilung dieser Mittel kann dann im Einzelnen gesprochen werden (so z. B. auch die Sprachförderung).

 

Für die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bat Herr Kugel um eine Aufstockung um eine Stelle von 1,0 auf 2,0 Stellen nach der Entgeltgruppe 8 TVöD.

 

Alle Stellen sollen entsprechend den Fallzahlen der Flüchtlinge nach Bedarf besetzt werden.

 

Herr Knauer teilte mit, dass der Dezernent der Region Hannover in einem Fraktionsgespräch zugesagt hat, dass die Region die Zuschüsse für die Flüchtlingssozialarbeit in den Kommunen verdoppeln wird.

 

Herr Kugel ergänzte, dass der Stellenplanentwurf auch zwei Stellen für den Bundesfreiwilligendienst für die Flüchtlingsarbeit vorsieht.

 

Der Ausschuss nahm die Ergänzungen zur Kenntnis und gab die Vorlagen ohne Empfehlungen in die Beratungsfolge weiter.