Beschluss:
Die Neufassung des Gebührentarifs der
Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung
der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 80 % festgelegt.
Die Mitglieder des Ortsrates begrüßten die durch die Rekommunalisierung der Friedhofspflege entstehenden Einsparpotentiale und äußerten ihr Verständnis angesichts der Haushaltslage der Stadt Burgdorf für den Vorschlag der Stadtverwaltung, einen höheren Kostendeckungsgrad anzustreben. Nachfragen der Ortsratsmitglieder wurden von Frau Krause sogleich beantwortet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden
empfehlenden