Unterbringung von Flüchtlingen

 

Herr Stuckenschmidt beklagte, dass seitens der Bauordnung hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen in Privathäusern oftmals eine strenge Auslegung von Vorschriften praktiziert werde. Ihm sei ein Fall bekannt, in dem eine vorhandene Treppenbreite von 82 cm ins Obergeschoss eines Hauses als nicht ausreichend eingestuft wurde, gesetzlich vorgeschrieben wären hier 90 cm gewesen.

 

Herr Kugel bat um Verständnis, dass man Flüchtlinge nur in genehmigtem Wohnraum unterbringen dürfe. Seitens der Verwaltung sei hier viel Fingerspitzengefühl gefragt. Vereinzelt gebe es Lockerungen, allerdings nicht in Sachen Brandschutz, dem zu Recht nach wie vor die größte Bedeutung beigemessen werde.

 

Herr Stuckenschmidt erklärte, er könne nicht verstehen, warum die Stadtverwaltung darauf bestehe, dass Vermieter die Mietverträge mit den Flüchtlingen direkt abschließen sollen. Viele Eigentümer hätten lieber die Stadt Burgdorf als Vertragspartner.

 

Herr Rickel erklärte, aus seiner Sicht seien Eigentümer rechtlich in einer besseren Position, wenn diese direkt mit dem Wohnenden einen Mietvertrag abschließen.