Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Rickel fragte noch einmal nach, ob die durchgeführte Messung eine „Breitbandmessung“ gewesen sei und bat um Übermittlung der Messergebnisse. Er erinnerte in dem Zusammenhang an das Erfordernis, hier eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Antwort der Gebäudewirtschaftsabteilung: Bei den vorgenommenen Messungen handelt es sich auf die Sanierungsmaßnahme (Beseitigung Schimmelpilze) bezogen um Raumluftmessungen, die alle Schimmelpilzarten erfassen, qualifiziert und quantifiziert (Menge in koloniebildenden Einheiten). Was die Bestimmung der Keime betrifft, so wird bei der Messung nur die Keimzahl, aber nicht die Art des Keimes festgestellt.

Sollte diese Antwort nicht ausreichend sein, bittet die Gebäudewirtschaft um genauerer Definition des Begriffs ‚Breitbandmessung‘.

Das 4-seitige Wessling-Gutachten zur Freimessung des Anbaus ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.