Sitzung: 10.11.2015 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Vorlage: 2015 0949
Herr Rickel fragte noch einmal nach, ob die durchgeführte Messung eine „Breitbandmessung“ gewesen sei und bat um Übermittlung der Messergebnisse. Er erinnerte in dem Zusammenhang an das Erfordernis, hier eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Antwort der
Gebäudewirtschaftsabteilung: Bei
den vorgenommenen Messungen handelt es sich auf die Sanierungsmaßnahme
(Beseitigung Schimmelpilze) bezogen um Raumluftmessungen, die alle
Schimmelpilzarten erfassen, qualifiziert und quantifiziert (Menge in koloniebildenden
Einheiten). Was die Bestimmung der Keime betrifft, so wird bei der Messung nur
die Keimzahl, aber nicht die Art des Keimes festgestellt.
Sollte diese Antwort nicht ausreichend sein, bittet die
Gebäudewirtschaft um genauerer Definition des Begriffs ‚Breitbandmessung‘.
Das 4-seitige Wessling-Gutachten zur Freimessung des Anbaus ist dem
Protokoll als Anlage 2 beigefügt.