Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 75 % festgelegt.

 

 


Herr Kugel erläuterte die Vorlage und empfahl auch im Hinblick auf das bevorstehende Haushaltsdefizit der Stadt Burgdorf die Festlegung eines Kostendeckungsgrades von 80 %.

Die Mitglieder des Ortsrates begrüßten die durch die Rekommunalisierung der Friedhofspflege entstehenden Einsparpotentiale, äußerten ihr Verständnis angesichts der Haushaltslage der Stadt Burgdorf für den Vorschlag der Stadtverwaltung eines höheren Kostendeckungsgrades, waren sich aber einig, dass aus sozialer Sicht gerade im dörflichen Umfeld den Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich ein Kostendeckungsgrad von 75 % zugemutet werden sollte.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden