Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Frau Meinig berichtete vom Ergebnis der gemeinsamen Besichtigung der Ramlinger Allee am 29.10., bei der die Problematik der Nachpflanzung von Bäumen noch einmal ausführlich erörtert wurde.

Sicherlich wäre es wünschenswert, die Reihe der Linden fortzusetzen, der Argumentation der Tiefbauabteilung zur hinderlichen Lage der vorhandenen Leitungen könne man allerdings bedauerlicherweise nichts entgegen setzen.

Herr Hogreve fragte in diesem Zusammenhang, inwieweit die Kanalisation durch Wurzeln der Linden beschädigt sei. Er habe noch nicht beobachtet, dass die Stadtverwaltung dort mit Wurzeln zu kämpfen habe. Weiterhin erkundigte er sich nach einem möglichen Baumstandort vor der Grünen Allee 20.

Antwort der Tiefbauabteilung: Eine Beschädigung der Kanalisation durch die vorhandenen Linden ist bisher nicht festgestellt worden.

Überwiegend wird der Konflikt „Bäume und Kanalisation“ durch über die Rohrverbindungen einwachsende Wurzeln in die Kanalisation sichtbar. Derartige Wurzeleinwüchse können ggf. im Rahmen der turnusmäßigen Kanalreinigung der Sammler mittels Strahldüse (Feinwurzeln) und Kettenschleuder beseitigt werden und führen zu einem Mehraufwand bei der Kanalreinigung. Stärkere Wurzeln können nur durch den Einsatz von Fräsrobotern als Vorbereitung für eine Sanierung oder durch (partielle) Rohrerneuerung entfernt werden. Ein erhöhter Unterhaltungsaufwand durch Baumwurzeln liegt im betreffenden Bereich z. Zt. für eine Leitung vor. Die Abhängigkeiten vom Abstand des Baumes zur Kanalisation sowie von Größe/Alter des Baumes können dazu führen, dass Beeinträchtigungen erst nach Jahrzehnten auftreten. Zur Vermeidung von höheren Unterhaltungsaufwendungen und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Abwasserableitung sowie zur Sicherstellung der Zugänglichkeit der Kanalisation in Reparaturfällen ist ein ausreichender Abstand von Bäumen zur Kanalisation einzuhalten.

Zur Situation vor Haus Nr. 20 gilt die Aussage aus der Vorlage 2015 0918/1, die auch beim Ortstermin am 29.10.2015 noch einmal erläutert wurde. Solange sich an der Kanalsituation sowie dem Baumbestand aus alten Eichen an der unmittelbaren Grundstücksgrenze nichts ändert, können in diesem Bereich keine weiteren Bäume gepflanzt werden. Der Baumstandort vor Nr. 22 wird mittels Suchschachtung geprüft. Sollte aufgrund der Leitungssituation eine Pflanzung möglich sein, wird ein Baum im Frühjahr 2016 gepflanzt.

 

Herr Meller regte an, falls in den nächsten Jahren eine Erneuerung der Rohrleitungen erforderlich werde, diese dichter an die Straße zu verlegen, um Platz für neue Bäume an den gewünschten Stellen zu schaffen.

Antwort der Tiefbauabteilung: Bei einer umfangreichen Erneuerung der Kanalisation werden alternative Trassen unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen, insbesondere der Tiefenlage der für die Grundstücke vorhandenen Abwasserhausanschlussleitungen, geprüft. Vorzugsweise soll eine Verbesserung der Situation erreicht werden, sofern dieses möglich und wirtschaftlich ist. Dieses ist z. B. auch zum Erhalt der Bäume in der Straße „Vor dem Celler Tor“ erfolgt.  

Sollte vorher eine Entfernung der Eichen an der Grundstücksgrenze aufgrund mangelnder Standsicherheit erforderlich werden, können Bäume auch ohne eine Verlegung des Kanals zwischen Kanal und Grundstücksgrenze gepflanzt werden.