Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Hinz stellte fest, dass die Heizkosten in den Feuerwehrhäusern sehr hoch seien. Der hohe Verbrauch ist eventuell dadurch zu erklären, dass die Heizungen nun auch schon 40 Jahre alt seien, erwiderte Frau Elfe.

 

Der Anbau an das Feuerwehrhaus Heeßel sei noch nicht so alt, daher bat Herr Brönnemann um Klärung, weshalb der Verbrauch im Feuerwehrhaus Heeßel so hoch sei.

 

Der Klimaschutzmanager der Stadt Burgdorf Herr Rischbierter hat den Schverhalt überprüft und hat folgendes mitgeteilt:

 

„Für die Erstellung der Mitteilungsvorlagen 2015 0926/1 (Energieverbräuche der städtischen Liegenschaften) und 2015 0927 (Gebäudekosten 2011 – 2014) wurde für das Feuerwehrhaus in Heeßel eine Bruttogrundfläche von 198,81 m² übermittelt. Nach einer erneuten Prüfung durch die Fachabteilung wurde diese Bruttogrundfläche nun auf insgesamt 452,42 m² aktualisiert. Damit ist die tatsächliche Bruttogrundfläche mehr als doppelt so groß wie zuvor berechnet.

 

Für den Heizenergieverbrauch resultiert hieraus ein Wärmebedarf von 115,7 kWh je Quadratmeter und Jahr. Der in den o.g. Vorlagen ausgewiesene Wert belief sich auf 263,3 kWh/(m²*a) und ist dementsprechend mehr als doppelt so hoch.

 

In der o.g. Mitteilungsvorlage zu den Gebäudekosten (Vorlage 2015 0927) wurde darauf hingewiesen, dass die Werte zur BGF verifiziert und aktualisiert werden müssen:

 

„Die meisten der o.g. Kennzahlen beziehen sich auf die sog. Brutto-Grundfläche (BGF)2. Diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für alle Gebäude vor, bzw. ist dort, wo sie vorhanden ist, ggf. zu verifizieren und/oder zu aktualisieren.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Folgeberichten auch noch rückwirkend Änderungen einzelner BGF-Werte ergeben (und damit auch der Kennzahlenwerte, die auf der Grundlage der BGF errechnet werden).“ (Seite 8 der Vorlage)

 

Aufgrund der kontinuierlichen baulichen Veränderungen in den kommunalen Liegenschaften können diese Datenaktualisierungen leider nicht ausgeschlossen werden, zumal die besagten Daten z.Zt. noch nicht in einem einheitlichen EDV-System zeitnah aktualisiert vorgehalten werden können.“