Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Dr. Kaever stellt den Antrag der WGS-Fraktion vor und erläutert diesen.

 

Der Antrag wird von Herrn Morich positiv begrüßt.

 

Herr von Oettingen teilt mit, dass seine Fraktion gegen diesen Antrag ist. Zum jetzigen Zeitpunkt halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln. Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) direkt nach dem Kreisel führt zu einem plötzlichen Abbremsen und damit seiner Meinung nach zur Erhöhung der Unfallgefahr. Herr Dr. Kaever verweist auf die Situation am Kreisverkehrsplatz (KVP) Schwarzer Herzog, wo es keine Probleme gibt.

 

Herr Köneke berichtet, dass er sich die Situation am KVP Schwarzer Herzog angeguckt hat. Er hat einige Radfahrer beobachtet, die den FGÜ schiebend überqueren. Die meisten Radfahrer fahren aber über den FGÜ, so dass sie vom Autofahrer nicht frühzeitig gesehen werden. Positiv findet er, dass sich bereits viele Radfahrer im Kreisverkehr einordnen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt Herr Köneke dem Antrag der WGS-Fraktion allerdings keine Zustimmung. 

 

Herr Herbst erläutert, dass sich der KVP am Ortsrand befindet und Fußgängerüberwege (FGÜe) in Abstimmung mit der Polizei nicht vorgesehen waren. KVPs außerhalb der Ortslagen erlauben grundsätzlich keine FGÜe. An KVPs sollen nach Möglichkeit alle Zufahrten gleichmäßig ausgestaltet werden. Dies bedeutet, dass an allen einmündenden Straßen FGÜ anzulegen sind. Auch muss geprüft werden, welcher Aufwand bei der Anlage der FGÜe entsteht.

Seiner Meinung kann erst nach Fertigstellung der Bauten im Gewerbegebiet eine Verkehrszählung stattfinden, um die Querungszahlen zu ermitteln. Wenn die vorgeschriebenen Querungen erreicht werden, könne man FGÜe einrichten. Wo FGÜe genau angelegt werden können, hängt dann auch von der örtlichen Gestaltung ab. FGÜe dürfen nicht zu nah an einem KVP angelegt werden, aber auch nicht zu weit weg. Herr Herbst schlägt vor, erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Zählung durchzuführen. Über das Ergebnis wird dann im Ausschuss berichtet, so dass dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden kann.

 

In Bezug auf die Geschwindigkeitsregelung teilt Herr Herbst mit, dass die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden müssen. Sollte die vorgegebene Geschwindigkeit nicht eingehalten werden, müssten zunächst entsprechende Überprüfungen erfolgen. Weiterhin ist zu beobachten, ob es vermehrt zu Unfällen in dem Bereich kommt. Erst dann kann man eine Geschwindigkeitsbegrenzung senken.

 

Herr Peters berichtet, dass er in dem Bereich des KVPs Weserstraße bisher eine sehr disziplinierte Umgehensweise aller Verkehrsteilnehmer beobachtet hat.

 

Herr Morich ist der Meinung, dass nicht abgewartet werden soll. Er befürwortet den Antrag.

 

Herr Baxmann findet den Antrag sinnvoll, allerdings sollte dem Vorschlag von Herrn Herbst gefolgt werden. Erst sollte die tatsächliche Situation festgestellt werden und mit entsprechenden Zahlen belegt werden. Dies ist das normale Verfahren.

 

Seitens der Herren Peters und Weinel wird dieser Vorschlag begrüßt.

 

Herr Dr. Kaever stimmt als Antragsteller dem Vorschlag ebenfalls zu.

 

Außer Herrn Morich stimmen die Ausschussmitglieder dafür, dass der Antrag bis zu einer Verkehrszählung zurückgestellt wird. Nach Zählung soll geprüft werden, ob die Verkehrszahlen für die Anlegung von Fußgängerüberwegen ausreichend sind.