Nach ausführlicher Diskussion fassten die
Mitglieder des Bauausschusses einstimmig den folgenden Beschluss:
Dem Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung
vom 23.09.2015 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
durchführen zu lassen.
Herr Brinkmann erläuterte die Vorlage und machte insbesondere den anwesenden Anwohnern der Leipziger Straße deutlich, dass es sich noch nicht um die Aufstellung eines Bebauungsplanes handele. Dieser werde erst aus der Flächennutzungsplanänderung entwickelt.